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UMWELT : Fläche wird abgezwackt

EU pocht auf Einhaltung von Nitrat-Grenzwerten

02.06.2020
2023-08-30T12:38:18.7200Z
2 Min

Die EU hat folgenreich ihre Muskeln spielen lassen. Jedenfalls beförderte die Brüsseler Androhung hoher Strafzahlungen, dass in Deutschland nun verstärkt gegen Nitrat in Gewässern vorgegangen werden soll. Daraus machten die Redner auch der Koalitionsfraktionen kein Hehl, als sie in der vergangenen Woche im Bundestag für einen Entwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (19/18469) warben und dessen Verabschiedung in zweiter und abschließender dritter Lesung gegen die Opposition durchsetzten.

Randstreifen Danach müssen Bauern künftig zwingend von ihren landwirtschaftlich genutzten Flächen an Flüssen, Bächen und Seen einen fünf Meter breiten Streifen abzwacken. Dort wird die Erhaltung oder Herstellung einer ganzjährig begrünten Pflanzendecke vorgegeben. Dies gilt für Hanglagen mit einer Neigung von mindestens fünf Prozent, bezogen auf einen Abstand zur Böschungsoberkante von durchschnittlich 20 Metern. Damit soll das Abschwemmen von Nitrat und Düngemitteln reduziert werden.

Mit den Randstreifen seien bereits gute Erfahrungen gemacht worden, hob Michael Thews (SPD) hervor. Durch sie sei der Nitrateintrag halbiert und bei Pflanzenschutzmitteln ein Minus von 60 Prozent erreicht worden. Seine Koalitions-Kollegin Astrid Damerow (CDU) machte sich dafür stark, den Eingriff in das Eigentumsrecht der Landwirte mit finanzieller Unterstützung zu begleiten. Umweltschutz gelinge nur, wenn er partnerschaftlich mit der Landwirtschaft betrieben werde.

Karsten Hilse (AfD) meinte, ob das Vorhaben funktioniere, sei nicht erwiesen. Die Landwirtschaft werde enteignet. Gerade kleinere Winzerbetriebe an Flüssen seien betroffen. Namens der FDP-Fraktion kritisierte Gero Clemens Hocker, das Gesetzesvorhaben schieße weit über die Erfüllung der entsprechenden EU-Richtlinie hinaus. Zudem sei gerade erst die Düngeverordnung verschärft worden.

Ausgleichszahlungen Ralph Lenkert (Die Linke) regte Ausgleichszahlungen für Landwirte im Gegensatz zum Nutzungsverzicht an. Davon würden Umweltschutz und Landwirtschaft zusammen profitieren. Bettina Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen) forderte die bundeseinheitliche Vorgabe eines zehn Meter breiten Randstreifen - egal, ob es sich um Gewässer an einer Hanglage handle oder nicht. Die im Gesetzentwurf angesprochenen Maßnahmen seien nicht praktikabel umsetzbar.. fla