Piwik Webtracking Image

pkw-Maut : »Mildere Mittel«

Verstöße gegen Vergaberecht im Fokus

22.06.2020
2023-08-30T12:38:19.7200Z
3 Min

In einem Untersuchungsausschuss gibt es unterschiedliche Sitzungsverläufe. Es gibt Tage, an denen Politstars wie Horst Seehofer (CSU) für Glanz sorgen und Fernsehkameras in großer Zahl auftauchen. Und es gibt Tage wie den Donnerstag im Juni, als sich der 2. Untersuchungsausschuss ("Pkw-Maut") in mühseliger Kleinarbeit durch die Feinheiten des Vergaberechts wühlte, beobachtet von einigen wenigen Unermüdlichen auf der Besuchertribüne.

Dabei ging es in der Befragung von zwei Zeugen aus dem Bundesverkehrsministerium um einen zentralen Gegenstand des Untersuchungsausschusses: Hat das Ministerium bei der Vergabe des Auftrags für die Erhebung der Pkw-Maut gegen Vergaberecht verstoßen? Genau diesen Vorwurf hatten Vertreter des Bundesrechnungshofs in ihrer Befragung vor dem Untersuchungsausschuss erhoben. Denn das Ministerium habe nach Eingang des finalen Angebots durch Kapsch TrafficCom/CTS Eventim im Oktober 2018 unzulässigerweise mit dem Bieterkonsortium weiterverhandelt - und es habe dabei Mindestanforderungen verändert, ohne die zuvor ausgeschiedenen Bieter darüber zu informieren und ihnen so die Chance zu geben, wieder ins Rennen einzusteigen.

Beide Vorwürfe wiesen die als Zeugen geladenen Vertreter der Servicestelle Vergabe des Bundesverkehrsministeriums zurück. "Ich bin nicht der Ansicht, dass gegen Vergaberecht verstoßen wurde", sagt Claudia H., die bis Anfang Dezember 2018 als Vergabesachbearbeiterin mit der Pkw-Maut befasst war. Insbesondere sei es nicht unzulässig gewesen, mit dem letzten verbliebenen Bieterkonsortium weiterzuverhandeln. Dies habe ein Vermerk der für das Ministerium tätigen Rechtsberater ergeben.

Bei ihrer Einschätzung blieb die Zeugin auch, als sie mit dem Wortlaut der Vergabeverordnung konfrontiert wurde. Demnach gilt für Verhandlungsverfahren wie bei der Pkw-Maut: "Der öffentliche Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern."

Die Rechtsauffassung des Ministeriums verdeutlichte H.s Vorgesetzter Arnd M., der die Vergabestelle des Verkehrsministeriums leitet. In Ausnahmefällen ist es nach seiner Darstellung erlaubt, von der zitierten Regel abzuweichen. Denn die Aufhebung eines Verfahrens sei die "Ultima Ratio", weshalb man immer prüfen müsse, ob es nicht "mildere Mittel" gebe. Dabei bezog sich M. auf Paragraf 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wonach bei der Vergabe öffentlicher Aufträge "die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt" werden müssen.

Doch wurden bei diesen Verhandlungen möglicherweise die Mindestanforderungen verändert? Diese Frage treibt den Ausschuss um, weil im Lauf der Gespräche mit dem Bieterkonsortium erhebliche Modifikationen am ursprünglich festgelegten Leistungsumfang vorgenommen wurden. Insbesondere erhielt das Konsortium die Zusicherung, die Zahlstellenterminals der bundeseigenen Toll Collect GmbH mitnutzen zu dürfen. Dies trug wesentlich dazu bei, den vom Konsortium verlangten Preis auf den haushaltsrechtlichen Rahmen von rund zwei Milliarden Euro zu drücken.

Die anderen ursprünglichen Interessenten hätten über diese Änderungen nicht informiert werden müssen, da sie zu diesem Zeitpunkt gar keinen Bieterstatus mehr gehabt hätten, argumentierte die Zeugin H. Und ihr Vorgesetzter M. wies darauf hin, dass allen Bietern bekannt gewesen sei, dass Unterauftragnehmer beschäftigt werden dürften.

Allerdings hatte das Ministerium während des Vergabeverfahrens eine andere Information erteilt: In dem allen Bietern zugänglichen Frage-Antwort-Katalog stand, dass das Zahlstellennetz ausschließlich für die Infrastrukturabgabe (also die Pkw-Maut) genutzt werden dürfe. Dies bedeutete implizit, dass die Terminals von Toll Collect nicht zur Verfügung standen, da diese der Erhebung der Lkw-Maut dienen. Den Widerspruch erklärte der Zeuge mit der Vermutung, dass diese Frage möglicherweise anders beurteilt worden sei, nachdem der Bund Eigentümer der zuvor privaten Toll Collect GmbH geworden sei.

Auf die Nachfrage, ob es eine Option gewesen sei, das Verfahren zurückzusetzen und die anderen Interessenten wieder einzubeziehen, erklärte M.: "Das Interesse, sich weiter am Verfahren zu beteiligen, war nach meiner Einschätzung nicht mehr gegeben." Allerdings teilte der zuvor ausgeschiedene Bieter T-Systems laut einem Brief aus dem Jahr 2019 mit, er hätte mit aller Wahrscheinlichkeit ein Angebot abgegeben, wenn auch ihm die Möglichkeit eingeräumt worden wäre, die Terminals von Toll Collect zu nutzen. Umstrittene Gespräche gab es im Herbst 2018 auch auf höchster Ebene, nämlich zwischen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seinem Staatssekretär Gerhard Schulz auf der einen und den Topleuten des Bieterkonsortiums auf der anderen Seite. Dem Ausschuss liegen darüber keine Aufzeichnungen vor. Er habe von diesen Gesprächen keine Kenntnis gehabt, erklärte der Zeuge M., weshalb er auch keine Einschätzung dazu abgeben könne.