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recht : Schutz der Intimsphäre

06.07.2020
2023-08-30T12:38:19.7200Z
1 Min

Um fragwürdigen Trends wie dem Fotografieren von Unfallopfern und dem sogenannten Upskirting, also heimlichen Aufnahmen unter den Rock, etwas entgegenzusetzen, wird das Strafgesetzbuch erweitert. Der Bundestag nahm in der vergangenen Woche mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linken, gegen die Stimmen von AfD und FDP und bei Enthaltung der Grünen ein Gesetz der Bundesregierung (19/17795) zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen an.

Vertreter der Koalition betonten die Notwendigkeit, schädlichen gesellschaftlichen Entwicklungen gesetzgeberisch Einhalt zu gebieten. Die Verletzung der Intimsphäre müsse bestraft werden. Es gebe auch kein Verständnis dafür, dass aus Sensationsgier Unfallopfer fotografiert oder gefilmt und dabei Rettungskräfte behindert würden. Der AfD geht das Gesetz nicht weit genug. Die Fraktion fordert unter anderem härtere Strafen.

Bislang wird Upskirting als Ordnungswidrigkeit geahndet. Gaffer können bisher nur dann strafrechtlich belangt werden, wenn die abgebildeten Personen auf den Fotos noch am Leben sind. In das Gesetz aufgenommen wurde auch das Downblousing, bei dem Frauen in den Ausschnitt fotografiert wird. Nicht geregelt wurde der Umgang mit heimlich gemachten Nacktaufnahmen, diese Strafbarkeitslücke soll separat angegangen werden.