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Recht I : Reisen auf Gutschein

Die Koalition setzt nach Intervention der EU-Kommission nun auf Freiwilligkeit beim Verzicht auf Rückzahlungen, um Pauschalreiseveranstaltern zu helfen.

06.07.2020
2023-08-30T12:38:19.7200Z
4 Min

Die von der Corona-Pandemie schwer getroffene Tourismusbranche erhält zusätzliche Hilfe. Statt der sofortigen Zurückerstattung von Vorauszahlungen für Pauschalreisen, die wegen der Pandemie nicht angetreten werden konnten, können die Unternehmen Kunden Gutscheine anbieten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abmilderung der Pandemie-Folgen im Pauschalreisevertragsrecht vor, den der Bundestag am Donnerstag mit großer Mehrheit bei Enthaltung der AfD annahm (19/19851). Die zeitlich befristeten, freiwilligen Gutscheine sind gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert und können nach Ende der derzeitigen Reisebeschränkungen eingelöst werden.

Die Unternehmen sollen mit der Gutscheinlösung die Möglichkeit erhalten, zunächst weiter mit den bereits vereinnahmten Vorauszahlungen zu wirtschaften und so ihren Fortbestand sicherzustellen. Reisenden entstehen dem Entwurf zufolge aus der Annahme eines Gutscheins keine Nachteile. Zudem seien sie nicht verpflichtet, die Gutscheine anzunehmen. Entschieden sie sich dagegen, hätten sie unverändert einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Vorauszahlungen.

Ein erster Entwurf des Gesetzes hatte noch eine verpflichtende Gutscheinlösung vorgesehen. Dagegen hatte sich jedoch die EU-Kommission ausgesprochen. Zuletzt wurden noch Klarstellungen zugunsten der Reisenden in den Entwurf eingearbeitet. Er enthält ferner Änderungen, mit denen berücksichtigt wird, dass die ergänzende staatliche Absicherung der Gutscheine nach Auffassung der EU-Kommission als staatliche Beihilfe zu behandeln ist.

Die Opposition, die zum Teil eigene Anträge in die Debatte eingebracht hatte, hielt trotz überwiegender Zustimmung zum Gesetz mit ihrer Kritik nicht hinter dem Berg. Lothar Maier (AfD) sprach von einer "handwerklichen Stümperei". Die jetzt vorgelegte Lösung mit der von der EU geforderten Garantieprämie werde zu einer Verteuerung der Reisepreise führen. Er sei gespannt auf die nächste Nachbesserung des Gesetzes. Roman Müller-Böhm (FDP) kritisierte ebenfalls die lange Vorbereitungszeit. Eine freiwillige Gutscheinlösung hätte es bereits zu Beginn der Krise geben müssen. Stattdessen habe man die Latte zu hoch gelegt. Das Gesetz komme zu spät, die Unternehmer hätten das Vertrauen in die Bundesregierung verloren. Zudem würden die Gutscheine nicht helfen. Es fehle an Geld und einer klaren Perspektive.

Kerstin Kassner (Die Linke) verglich das Gesetz mit einem Soufflé: Es sehe gut aus, falle aber schnell zusammen. Es biete Lösungen für so manches Reisebüro, aber die Kuh sei noch nicht vom Eis, denn viele Unternehmen wüssten nicht, ob sie überleben werden. Neue Reisen würden kaum abgeschlossen. Kassner forderte Überbrückungshilfen auch für kleinere Unternehmen. Für die Grünen sind freiwillige Gutscheine nur Teil einer Lösung. Er zweifele auch an deren Akzeptanz, sagte der Abgeordnete Markus Tressel. Das Gesetz hätte vor Monaten kommen müssen, stattdessen hätten Verbraucher mit Zwangsgutscheinen zu einer Bank gemacht werden sollen. Ein Rettungsfonds für die um ihr Überleben kämpfende Branche sei aus Sicht der Grünen nicht vom Tisch. Die Koalition habe das eine oder andere auf den Weg gebracht, sagte Tressel. Das werde am Ende aber nicht reichen.

Kunden und Branche abgesichert Abgeordnete der Koalition hielten dem entgegen, dass es gelungen sei, eine kompromissfähige und sozial abgesicherte Lösung sowohl für die Reisebranche als auch für deren Kunden zu finden. Viele kleine und mittlere Betriebe mit vielen Arbeitsplätzen müssten gerettet werden. Keine Branche sei so sehr von der COVID-19-Pandemie betroffen wie die Reisebranche mit ihren 1,2 Millionen Beschäftigten, sagte der SPD-Abgeordnete Karl-Heinz Brunner. Gleichzeitig hätten die Kunden abgesichert werden müssen. Das Gesetz habe daher auch die soziale Ausgewogenheit im Blick. Würde es zu Insolvenzen kommen, gäbe es nur Verlierer. Thorsten Frei (CDU) sagte, angesichts der dramatischen Situation der Branche hätten für 2.300 Reiseveranstalter und 11.000 Reisebüros passgenaue Lösungen gefunden werden müssen. Eine verpflichtende Gutscheinlösung wäre der Union lieber gewesen, sagte Frei. Die EU-Kommission habe sich angesichts der Krise nicht mit Ruhm bekleckert. Die jetzt gefundene Lösung sei aber gut, die staatliche Absicherung mache sie attraktiv. Das Gesetz sei nur ein Mosaikstein, betonte Frei mit Verweis auf das Überbrückungshilfenpaket für kleine und mittelständische Unternehmen in Höhe vom 25 Milliarden Euro, das auch für die Reisewirtschaft gelte.

Die Bundesregierung sah gleich zu Beginn der Corona-Krise Handlungsbedarf. Nach bestehender Rechtslage sind Reisende wie Reiseveranstalter grundsätzlich berechtigt, bei außergewöhnlichen Umständen von einem Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die erhaltenen Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Angesichts der zu erwartenden zahlreichen Stornierungen befürchtete die Regierung erhebliche Liquiditätsengpässe, die die Existenz von Unternehmen gefährden könnten, mit Folgen für den Arbeitsmarkt und für Verbraucher.

Mit dem Gesetz sollen ferner angesichts der länderübergreifend angeordneten Versammlungs- und Veranstaltungsbeschränkungen im Zuge der Pandemie Erleichterungen für die Tätigkeit der regionalen und nationalen Rechtsanwalts- und anderer Kammern geschaffen werden.