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Recht III : Schutz für Schuldner

Koalition will Inkassogebühren senken

06.07.2020
2023-08-30T12:38:20.7200Z
2 Min

Die Große Koalition will Verbraucher besser vor zu hohen und ungerechtfertigten Inkassokosten schützen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/20348) vor, den der Bundestag vergangene Woche erstmals debattierte. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte eingangs, Mahngebühren seien bei nicht bezahlten Leistungen weiter zulässig, das Prinzip der durch Inkasso- und Anwaltskosten unverhältnismäßig in die Höhe getriebene Gebühren müsse jedoch durchbrochen werden. Denn wer einmal in diese Schuldenfalle gerate, komme nur schwer wieder heraus. Dazu solle bei Kleinforderungen bis 50 Euro die Inkassogebühr von 45 auf 30 Euro gesenkt werden. Verbraucher müssten besser über die Folgen eines Zahlungsverzugs informiert werden und Inkassodienstleister stärker beaufsichtigt werden.

Die Redner der Koalitionsfraktionen betonten übereinstimmend, mit dem Gesetz sollten keineswegs der vom Gläubiger zurecht verlangte Kostenersatz gestrichen werden. Der Entwurf erhalte die Rechtssicherheit und stelle einen Ausgleich zwischen den Interessen der Inkassowirtschaft auf der einen und den Schuldnern auf der anderen Seite dar. Hinsichtlich der Kritik der Branche verwies Sebastian Steineke (CDU) auf die Anhörung zu dem Entwurf am 16. September. Karl-Heinz Brunner (SPD) sagte, schwarze Schafe hätten die Inkassobranche in Verruf gebracht. Gegen diese müsse man vorgehen.

Nicht weit genug Der Opposition geht der Regierungsentwurf nicht weit genug. Lothar Maier (AfD) warf der Regierung vor, mit dem Entwurf auf halbem Wege stehen geblieben zu sein. Er sprach sich dafür aus, bei Bagatellfällen den Inkassoanspruch bis zur zweiten Mahnung ganz abzuschaffen. Niema Movassat (Linke) warf den Inkassounternehmen vor, bewusst Recht zu brechen, um möglichst viel Geld zu verdienen. Der Entwurf stelle eine Verbesserung dar, schütze die Verbraucher aber nicht ausreichend.

Katharina Willkomm (FDP) sprach sich für eine Vereinfachung des Mahnwesens aus. So solle die Geschäftsgebühr für Inkassotätigkeiten vereinheitlicht und die Schuldentilgungsregeln im Interesse der Schuldner geändert werden. Für Stefan Schmidt (Grüne) sind die Vorschläge der Bundesregierung nur auf den ersten Blick vielversprechend. Seine Fraktion fordert eine stärkere Begrenzung der Gebühren und die Eindämmung von unseriösem Inkasso.

Der Entwurf wurde zusammen mit Anträgen der FDP und der Linken zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. woj