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Recht : Modernisiert

Sanierungshürden beim Wohnungseigentum werden abgeräumt. Künftig reicht ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft

21.09.2020
2023-08-30T12:38:23.7200Z
3 Min

Verbesserungen für Wohnungseigentümer sieht die Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vor, die der Bundestag in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Fraktionen von Union und SPD sowie den Grünen beschloss. Das Gesetz wurde 1951 erlassen, um den Wohnungsbau zu stärken und breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb einer Eigentumswohnung zu ermöglichen. Heute werde es den umweltpolitischen Herausforderungen, dem demographischen Wandel und der Digitalisierung nicht mehr gerecht, heißt es zur Begründung, und müsse grundlegend reformiert werden. Die FDP-Fraktion, die einen Antrag für weitergehende Schritte gestellt hatte, enthielt sich bei der Abstimmung. Die Fraktionen der AfD und der Linken stimmten dagegen.

Mit dem Wohneigentumsmodernisierungs-Gesetz (19/18791), dessen Erarbeitung zwei Jahre in Anspruch nahm und das rund vier Millionen Eigentümer und zehn Millionen Wohnungen betrifft, sollen die Elektromobilität, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie die energetische Sanierung gefördert werden. So sieht es vor, dass Wohnungseigentümer und Mieter Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug auf eigene Kosten haben. Dies gelte auch für die Schaffung von Barrierefreiheit und Maßnahmen des Einbruchsschutzes.

Bauliche Veränderungen, zum Beispiel für mehr Klimaschutz, sollen künftig einfacher möglich sein. Statt Einstimmigkeit reicht zukünftig ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung aus. Dem Gesetz zufolge haben künftig alle Wohnungseigentümer die Kosten einer baulichen Veränderung zu tragen, die mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wurde, es sei denn, die bauliche Veränderung ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden.

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums soll effizienter gestaltet werden. So wird die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer erleichtert, und die Teilnahme an der Eigentümerversammlung ist auch online möglich. Gleichzeitig wird die Kontrolle der Eigentumsverwaltung erweitert, und Streitbeilegungsmechanismen werden effizienter gestaltet.

Weniger Streit erwartet Das Gesetz werde für weniger Zoff und mehr Klimaschutz in Wohnungseigentümergemeinschaften sorgen, sagte Johannes Fechner (SPD). Beschlüsse zu Investitionen würden vereinfacht, ohne dabei finanzschwache Eigentümer zu überfordern. Weil die Eigentumswohnung oft die günstigste Möglichkeit für den Immobilienerwerb sei, müsse Wohneigentum auf Dauer attraktiv bleiben. Fechner zufolge verzögern die schwarz-grün regierten Bundesländer die Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat. So verschiebe sich das Inkrafttreten auf Dezember.

Aus Sicht der Union schafft die Reform den Rahmen dafür, dass der massive Modernisierungsstau aufgelöst und mehr in den altersgerechten Umbau oder den Einbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos investiert werden kann. Jan-Marco Luczak (CDU) betonte, mit der Reform würden auch die Rechte der Eigentümer gestärkt. Sie behielten bei allen wichtigen Entscheidungen den Hut auf. Die in das Gesetz aufgenommene Verpflichtung der Verwalter zur Qualifizierung und Zertifizierung sei ein wichtiger Beitrag zu mehr Verbraucherschutz.

Die Grünen begründeten ihre Zustimmung zu dem Entwurf mit den nach der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss im Mai vorgenommenen Korrekturen. Der bei dieser Gelegenheit deutlich gewordene Handlungsbedarf habe gezeigt, dass der Status quo im Wohneigentumsrecht nicht beibehalten werden dürfe, sagte Canan Bayram. Allerdings würden umweltpolitische Belange nicht ausreichend berücksichtigt, es gebe unklare Begriffe bei den Kosten der baulichen Veränderungen, und auch bei der Transparenz müsse nachgebessert werden, um die Mieter in Eigentumswohnungen zu schützen.

Die FDP hält eine Reform des WEG für absolut notwendig. Ihre Partei habe dazu Vorschläge gemacht, die im nachgebesserten Gesetzentwurf im Großen und Ganzen enthalten seien, sagte Katharina Willkomm. Es sei jedoch ein Fehler, dass die Befugnisse des Verwalters im Gesetz nicht explizit aufgelistet würden. Zudem berge der Kompromiss bei der Kostenverteilung Nachteile für Geringverdiener und Rentner. Deshalb könne die FDP dem Entwurf nicht zustimmen.

Friedrich Straetmanns (Die Linke) erklärte, die Kritik der Sachverständigen in der Anhörung sei zwar teilweise berücksichtigt und die größten Schieflagen seien abgemildert worden. Es blieben aber noch eklatante Lücken. Das Gesetz führe zu einem Systemwechsel bei der Verwaltung von Wohnungen und beschneide die Rechte kleiner Eigentümer. Dazu kämen Einschnitte im Mietrecht. Es sei bezeichnend, dass die Kritik des Deutschen Mieterbundes im Entwurf nicht aufgegriffen worden sei.

Für die AfD-Fraktion ist das Gesetz ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die ohnehin überlasteten Gerichte. Ihr Abgeordneter Jens Maier sagte, die geplante umfassende prokuraähnliche Vollmacht des Verwalters berge für die Eigentümergemeinschaft unkalkulierbare Risiken. Die Stellung des Wohnungseigentümers werde entwertet. Auch die AfD kritisierte Nachteile für finanzschwache Eigentümer. Michael Wojtek