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Konstituierung : Knappes Votum für Gottschalk

Der Untersuchungsausschuss hat seine Arbeit aufgenommen

12.10.2020
2023-08-30T12:38:23.7200Z
2 Min

Die neun Mitglieder des Wirecard-Untersuchungsausschusses haben sich am Donnerstag mit denkbar knapper Mehrheit für den AfD-Abgeordneten Kay Gottschalk als Vorsitzenden ausgesprochen. Auf Gottschalk entfielen fünf Ja-Stimmen bei vier Nein-Stimmen.

Die geheime Wahl in der konstituierenden Sitzung unter Leitung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hatte für die Links-Fraktion Fabio De Masi beantragt. Für die Grünen schloss sich Danyal Bayaz dem Vorschlag an. De Masi führte zur Begründung eine mögliche Nähe Gottschalks zum politischen Umfeld des Ex-Wirecard-Vorstands Jan Marsalek (siehe Text oben) an. Gottschalk wies den Vorwurf als "sehr konstruiert" zurück.

Erfolg gewünscht Nach seiner Wahl sagte der AfD-Abgeordnete, er freue sich auf "eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit". Bundestagspräsident Schäuble hatte zuvor betont, der Vorsitzende und der gesamte Ausschuss hätten eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe vor sich, für die er viel Erfolg wünsche.

Im Anschluss an die Konstituierung beriet und beschloss der Ausschuss erste Beweisanträge und Ladung von Zeugen. So sollen in der Causa Wirecard unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sowie der in Untersuchungshaft sitzende Ex-Wirecard Vorstand Markus Braun vernommen werden.

Der Untersuchungsausschuss soll laut Einsetzungsbeschluss (19/22240, 19/22996) aufklären, inwiefern die Bundesregierung und ihre Geschäftsbereichsbehörden jeweils über die Vorkommnisse beim insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard informiert gewesen sind und inwiefern sie ihren Pflichten zur Finanz- und Steueraufsicht und zur Verhinderung von Geldwäsche im Hinblick auf den Konzern nachkamen.

Untersucht werden soll auch, ob und wie sich die Bundesregierung für Belange des Wirecard-Konzerns im In- und Ausland eingesetzt hat. Zum Untersuchungsauftrag gehört auch, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) etwaiges strafbares und/oder manipulatives Handeln erkannt hat oder früher hätte erkennen müssen. scr