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rohstoff-politik : Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Experten diskutieren im Wirtschaftsausschuss, wie weit ein Gesetzentwurf zum Import von Mineralien gehen soll

03.02.2020
2023-08-30T12:38:13.7200Z
2 Min

Finanzierung von Konflikten bei der Einfuhr von Edelmetallen vermeiden, Einfluss auf die Einhaltung von Menschenrechten beim Abbau in den Minen ausüben: Diese Ziele waren unumstritten, als es vergangene Woche bei einer Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie um Sorgfaltspflichten beim Import von mineralischen Rohstoffen ging. Doch ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Konfliktmineralienverordnung stieß bei den Sachverständigen auf Zustimmung und Kritik. Es ging um den "Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017 / 821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes" (19/15602,19/16338).

Matthias Wachter vom Bundesverband der Industrie (BDI) begrüßte, dass der Gesetzentwurf nicht über die Bestimmungen der EU-Verordnung hinausgehe. Problematisch sei, dass bislang keine Liste von sogenannten Hochrisiko- und Konfliktgebieten erstellt wurde. Eine verbindliche Liste würde den Unternehmen Rechtssicherheit bieten. Die freiwilligen Unternehmensinitiativen würden durch anerkannte Systeme zertifiziert. Dadurch erfüllten die Unternehmen die EU- und OECD-Vorgaben.

Patricia Solaro (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie) sprach sich gegen Forderungen aus, eine Liste der betroffenen Unternehmen zu veröffentlichen. Dies sei in anderen EU-Ländern nicht geplant und könne damit zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Firmen führen. Auch Hans-Jürgen Völz vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands (BVMW) warnte vor drohenden Wettbewerbsverzerrungen, wenn in Deutschland auf die EU-Verordnung noch draufgesattelt werde. Ohnehin sei der Bürokratieaufwand, der mit dem Gesetzesvorhaben einhergehe, eine Herausforderung für den Mittelstand.

Planungssicherheit York Alexander Tetzlaff und Jürgen Müller-Schäfer von der Fachvereinigung Edelmetalle setzten sich für ein starkes Durchführungsgesetz ein - mit wirksamen Maßnahmen gegen die Unternehmen, die gegen die in der EU-Verordnung festgelegten Berichtspflichten verstoßen. Die EU-Kommission müsse zeitnah eine Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten präsentieren, um der Industrie die nötige Planungssicherheit zu verschaffen.

Sebastian Schiweck (WirtschaftsVereinigung Metall) verwies darauf, dass die Kunden der Nichteisen-Metallindustrie heutzutage wissen wollten, unter welchen Bedingungen die Metalle abgebaut würden. Die Unternehmen stimmten ihre Geschäftstätigkeit mit staatlichen Stellen ab. Deswegen solle die Transparenz in der Lieferkette freiwillig, angemessen sowie branchen- und risikobezogen geregelt werden.

Johanna Sydow von Germanwatch verlangte, die Liste der betroffenen Unternehmen müsse jährlich veröffentlicht und öffentlich einsehbar sein. Sonst werde die zivilgesellschaftliche Kontrolle behindert. Die Höchstsumme an Zwangsgeldern für Unternehmen, die sich nicht an ihre Pflichten halten, solle von 50.000 Euro auf mindestens 200.000 Euro angehoben werden und beliebig oft angewendet werden dürfen, forderte Sydow.