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RENTEN : Experten uneins

Mögliche Doppelbesteuerung im Fokus

03.02.2020
2023-08-30T12:38:13.7200Z
2 Min

Seit Jahren läuft eine große Umstellung der Rentenbesteuerung. Früher mussten die Rentenbeiträge aus dem bereits versteuerten Einkommen abgeführt werden, während später die Rentenbezüge steuerfrei waren. Beamtenpensionen dagegen mussten voll versteuert werden. Dies bewertete das Bundesverfassungsgericht 2002 als unzulässige Ungleichbehandlung. Daraufhin entschied der Gesetzgeber, ab 2005 auf eine nachgelagerte Versteuerung umzustellen. Schrittweise bis 2025 sollten immer größere Anteile der Rentenbeiträge von der Steuer absetzbar sein, gleichzeitig immer größere Teile der Rente als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Wer ab 2040 in Rente geht, muss dann die gesamte Rente versteuern.

Verfahren laufen Trotz dieser langen Fristen könnte es vorkommen, dass Teile einer Rente, die auf versteuerten Beiträgen beruhen, erneut versteuert werden. Die Linke (19/10282), AfD (19/10629) und Bündnis 90/Die Grünen (19/16494) haben deshalb Anträge eingebracht mit dem Ziel, solche Doppelbesteuerungen abzuwenden. Vergangene Woche nahmen Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses dazu Stellung. Dabei zeigte sich, dass das Risiko wächst, je näher ein Renteneintritt am Jahr 2040 liegt. Schon heute seien einzelne Selbständige betroffen, da es für sie keinen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag gab. Erste Fälle liegen inzwischen beim Bundesfinanzhof. Dessen Vorsitzende Richterin, Jutta Förster, erwartet eine Entscheidung um den Jahreswechsel 2020/2021. Angesichts dessen fragten Koalitions-Abgeordnete, ob man nicht die juristische Klärung abwarten solle. Dem hielt Förster entgegen, wenn in dieser Anhörung der Eindruck entstanden sei, dass es Doppelbesteuerung gibt, dann solle die Politik auch aktiv werden. Dagegen riet der Amberger Rechtsprofessor Thomas Dommermuth, erste höchstrichterliche Entscheidungen abzuwarten. Denn bisher sei gar nicht geklärt, wann eine Doppelbesteuerung vorliegt.

AfD und Linke schlagen in ihren Anträgen vor, die volle Rentenversteuerung auf das Jahr 2070 zu verschieben, da dann Doppelbesteuerungen ausgeschlossen seien. Dagegen wandte Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung ein, schon die Probleme mit dem geltenden Recht zeigten, dass man "ein Gesetz nicht auf vierzig Jahre im Voraus machen kann". pst