Piwik Webtracking Image

FINANZEN II : Im Silicon Valley geht es einfacher

Anhörung zur Mitarbeiterbeteiligung

03.02.2020
2023-08-30T12:38:13.7200Z
2 Min

Leute wie Elon Musk sind die großen Vorbilder in der Start-up-Szene. Der Milliardär und Tesla-Chef habe über eine Mitarbeiterbeteiligung beim Bezahlsystem PayPal sein erstes Geld gemacht, sagte der Gründer des Online-Touristikunternehmens GetYourGuide Deutschland, Johannes Reck, bei einer Anhörung im Finanzausschuss vergangene Woche. Wenn er internationale Talente anwerben wolle, sei die Beteiligung am Unternehmen das wichtigste Argument. Allerdings, fügte Reck an, sei eine solche Mitarbeiterbeteiligung "für uns doppelt so teuer wie im Silicon Valley". Anlass der Anhörung waren Anträge von FDP und Grünen (19/14786, 19/15118). Beide Fraktionen argumentieren, dass die Rahmenbedingungen für die Mitbeteiligung in Deutschland besonders schlecht seien. Es gehe bei dem Thema "um den politischen Willen, hier Champions aufzubauen", beschwor Reck die Abgeordneten.

In beiden Anträgen steht, dass die Steuerfreibeträge, die Arbeitnehmer für die Mitbeteiligung geltend machen können, im internationalen Vergleich sehr niedrig seien und deutlich angehoben werden sollten. Damit sei es aber nicht getan, erklärte Christian Vollmann vom Bundesverband Deutsche Startups. Im Erfolgsfall, etwa bei einem Börsengang, könnten sich leicht fünf- bis sechsstellige Beträge ergeben, bei denen auch ein höherer Freibetrag kaum mehr ins Gewicht falle. Ein weit größeres Problem sei, dass bei Mitarbeiterbeteiligungen die Einkommensteuer und nicht die Kapitalertragsteuer gelte, sagte Vollmann. "Mitarbeiter zahlen höhere Steuern als ich als Unternehmer, das ist ungerecht."

Auf die unterschiedlichen Formen von Mitbeteiligung wies Heinrich Beyer vom Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung hin. Bei Großunternehmen würde das Personal in der Regel in Form von Aktien beteiligt. Es gebe in Deutschland rund 1,3 Millionen solche Belegschaftsaktionäre in rund 700 Unternehmen. Dazu kämen rund 2.000 mittelständische Unternehmen, bei denen Arbeitnehmer meist über stille Beteiligungen und Genussrechte beteiligt seien. Daneben gebe es sogenannte virtuelle Beteiligungen, das heißt Erfolgsbeteiligung, die nicht mit Kapitalanteilen verbunden sind.

Besteuerung Mehrere Sachverständige kritisierten, dass Arbeitnehmer eine Mitbeteiligung bereits dann versteuern müssen, wenn sie Anteile erhalten, und nicht erst, wenn sie diese verkauft haben. Sie müssten also aus ihrem Lohn etwas versteuern, das sie noch gar nicht zur Verfügung haben. Dies mache die Mitbeteiligung für Arbeitnehmer weniger attraktiv, betonte Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband. Sie stehe denn auch im Vergleich zu anderen Vergünstigungen "eher am Ende der Wunschliste von Arbeitnehmern".

Rainald Thannisch vom Deutschen Gewerkschaftsbund lenkte den Blick auf das Risiko, das mit einer Mitbeteiligung verbunden ist. Bei einer Insolvenz des Unternehmens sei nicht nur der Job weg, sondern auch das Kapital. So sei es etwa den Mitarbeitern des Baukonzerns Holzmann ergangen. Thannisch wies auch darauf hin, dass 80 Prozent der Start-ups nicht das dritte Jahr überlebten. Vor diesem Hintergrund riet er davon ab, "mit Steuergeldern einen Anreiz zu riskanten Anlagen zu geben". Björn Hinderlich von der Unternehmensberatung Mercer Deutschland vertrat allerdings die Ansicht, dass die Chancen der Mitbeteiligung solche Risiken überwiegen. Um das Insolvenzrisiko für die Arbeitnehmer weiter zu verringern, verwies er auf die Möglichkeit eines Insolvenzschutzes über einen Pensionssicherungsverein oder die Verlagerung des Anlagerisikos auf eine Fondslösung.