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BILDUNG : Mehr Chancengleichheit

Novellierung des Aufstiegsfortbildungsgesetzes

17.02.2020
2023-08-30T12:38:13.7200Z
2 Min

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird novelliert. Der Bundestag verabschiedete den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/15273, 19/17158) am vergangenen Freitag ohne Gegenstimmen. Lediglich die Links- und die AfD-Fraktion enthielten sich. Mit der Gesetzesnovelle sollen die beruflichen Karrierechancen und vor allem die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung vorangetrieben und finanzielle Hemmnisse bei der Weiterbildung und Qualifikation abgebaut werden.

Zukünftig werden statt einer bis zu drei Fortbildungen finanziert, es gibt höhere Freibeträge und Darlehenserlasse. Konkret soll der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag für Vollzeitgeförderte von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss ausgebaut werden und sich auch der Zuschuss zum Maßnahmebeitrag von 40 auf 50 Prozent erhöhen. Ledige ohne Kind können nun 892 Euro monatlich bekommen, Alleinerziehende 1.277 Euro und Verheiratete mit zwei Kindern 1.597 Euro.

Eine weitere Neuerung ist der Gründungserlass, also die vollständige Übernahme der Maßnahme- und Prüfungsgebühren bei einer Unternehmensgründung oder einer Betriebsübernahme. So soll die Bereitschaft zur Übernahme von wirtschaftlicher Verantwortung gefördert werden und ein zusätzlicher Anreiz für das Fortbestehen kleinerer und mittlerer Unternehmen geschaffen werden. Mit den Stimmen aller Fraktionen nahm der Bundestag zudem eine Entschließung an, mit der das Bildungsministerium aufgefordert wird, dem Bundestag ab Ende 2023 alle vier Jahre einen Bericht über die Auswirkungen der Reform vorzulegen. Zudem soll ab 2023 ein zinsfreies Darlehen angeboten werden.

Die Anträge der AfD (19/16859), der Linken (19/15774) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/15803) wurden mehrheitlich von den anderen Fraktionen abgelehnt. Die AfD hatte in ihrem Antrag vor allem darauf hingewiesen, dass die Aufstiegsfortbildung in den Ländern unterschiedlich intensiv genutzt werde und der Gesetzentwurf darauf keine Antwort gebe. Die Linke hatte moniert, dass Schüler der sogenannten praxisintegrierten Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher von dieser Form individueller Förderung zu weiten Teilen ausgeschlossen bleiben. Die Grünen hatten konstatiert, dass der Gesetzentwurf zwar in die richtige Richtung gehe, aber dem ökologischen und digitalen Wandel, die Wirtschaft und Berufsleben gravierend verändern würden, nicht ausreichend Rechnung trage.