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stadtentwicklung : Kulturschutz für Clubs

Musikstätten müssen in der Stadt bleiben dürfen, fordern Experten

17.02.2020
2023-08-30T12:38:13.7200Z
3 Min

Clubs und Livemusikspielstätten sollten künftig in der Baunutzungsverordnung als kulturelle Einrichtungen und nicht wie bisher als Vergnügungsstätten klassifiziert werden. Darin waren sich Sachverständige in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen in der vergangenen Woche einig.

Immer wieder mussten in den letzten Jahren bekannte Clubs schließen: das "Rosis" und "Johnny Knüppel" in Berlin, der "Waagenbau" in Hamburg, der "Bob Beaman Club" in München. Häufigste Ursachen: Hohe Mieten, Ärger mit den Nachbarn um Lärm und Vermieter, die Mietverträge nicht verlängern wollen, weil dort, wo sich vor Jahren Clubs außerhalb von Wohngebieten angesiedelt hatten, nun doch Wohnhäuser gebaut werden sollen.

Für Beobachter der Szene ist das ein Verlust. So sagte Tine Fuchs, Referatsleiterin beim Deutschen Industries- und Handelskammertag, für den Erhalt der Clubkultur seien Änderungen etwa im Baugesetzbuch, beim Lärmschutz und der Stadtentwicklungsplanung nötig. Die Clubszene stelle einen wichtigen Baustein für das Stadtmarketing dar und sei ein Standortfaktor. Clubs seien Teil eines vielfältigen kulturellen Angebots und richteten die Aufmerksamkeit auf eigentlich vergessene Räume in der Stadt. In fast allen Städten herrsche Mangel an Flächen für Wohnungsbau, Industrie und Kultur; es brauche aber eine ordentliche Nutzungsmischung, sagte Fuchs.

Der Hamburger Rechtsanwalt Wolfgang Hopp sagte, die Einordnung der Clubs als Vergnügungsstätten und eine dogmatische Unterscheidung von Kulturstätten überzeuge nicht. Es gebe dazu keine höchstrichterliche Entscheidung, aber eine deutliche Tendenz, bei der vor allem auf die negativen Folgen der Stadtentwicklung wie etwa Verkehr und Lärm abgehoben werde. Clubs seien dadurch häufig aus den Bebauungsplänen ausgeschlossen und hätten keine Planungssicherheit.

Steffen Kache, Clubbetreiber und Vorstandsmitglied des Verbands der Musikspielstätten in Deutschland, berichtete von seinen eigenen Erfahrungen mit dem Club Distillery in Leipzig. 1992 gegründet habe sich der Club national und international einen guten Ruf erworben und die Techno-Szene nach Leipzig geholt. Nach einem Umzug gebe es für den Club nun zwar Unterstützung aus der Politik, der Investor aber, der auf dem Gelände Wohnungen bauen wolle, bügele Argument mit dem Verweis ab, die Einrichtung sei eine Vergnügungsstätte. Auch die Betreiberin des Berliner Gretchen-Clubs, Pamela Schobeß, bezeichnete die Klassifizierung als Vergnügungsstätte als Damoklesschwert, das über den Clubs schwebe. Die Gleichstellung von Clubs mit Bordellen und Spielkasinos, die bisher erfolge, sei "extrem unfair. Und das wird überhaupt nicht dem gerecht, was wir machen", kritisierte sie. Clubs würden ihr Musikprogramm kuratieren und Künstler buchen; dies sei ein wesentlicher Unterschied zu Diskotheken.

Der frühere Clubbetreiber Jakob Turtur warnte, dass eine weitere Kommerzialisierung und "Mainstreamisierung" drohe, wenn die Jahrzehnte alte Baunutzungsverordnung nicht verändert werde. Schon jetzt würden Clubs aus dem städtischen Raum vertrieben, weil die Mieten zu hoch seien und Investoren keine langfristigen Mietverträge abschließen würden. Ein vielschichtiges Kulturangebot könne so nicht existieren.

Die Oppositionsfraktionen wollen diese Entwicklung nicht hinnehmen. FDP, Linke und Grüne haben Anträge (19/16833, 19/14156, 19/15121) vorgelegt, nach der Clubs in der Baunutzungsverordnung als Anlagen für kulturelle Zwecke behandelt und Einrichtungen wie Opern, Theatern oder Programmkinos gleichgestellt werden sollen.