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Familie : Fundamentale Fragen

Linke will Schwangerschaftsabbruch legalisieren

08.03.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
2 Min

Von einem "Aufregerthema" zu sprechen, wäre bei der Frage des strafrechtlichen Umgangs mit Schwangerschaftsabbrüchen untertrieben: Die Würde des Menschen, das Recht auf Leben, das Selbstbestimmungsrecht der Frau, das Menschenbild des Staates - alles fundamental, und nicht nur einmal hat der Bundestag dazu große, leidenschaftliche Debatten geführt.

Vergangene Woche befassten sich die Abgeordneten erstmals mit einem Linken-Antrag (19/26980), Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren. Dazu soll die Bundesregierung laut Vorlage einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Paragrafen 218, 218a, b und c sowie 219, 219a und b zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden und der auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzt. Zudem sollen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe zur Empfängnisverhütung ohne Alters- und Indikationseinschränkungen durch die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernommen werden. Ferner sollen dem Antrag zufolge die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche und deren Nachsorge durch die GKV im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt werden. Darüber hinaus spricht sich Die Linke dafür aus, dass die Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen für Menschen mit ungewollter oder medizinisch begründeter Kinderlosigkeit ebenfalls übernommen werden.

Cornelia Möhring (Linke) betonte, Menschen sollten sich frei für eine Schwangerschaft entscheiden können, doch müsse auch eine "Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen möglich sein". Gülistan Yüksel (SPD) sagte, Schwangerschaftskonflikte gehörten nicht ins Strafrecht. Alle Menschen müssten ohne Bevormundung und unabhängig von ihrer sozialen oder ökonomischen Situation über ihre Familienplanung und ihr Sexualleben selbst entscheiden können. Ulle Schauws (Grüne) kritisierte, Frauen werde bei einer ungewollten Schwangerschaft die Entscheidung nicht selbst überlassen. Zum Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper zähle auch "ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch, der nicht im Strafgesetzbuch geregelt wird".

Sylvia Pantel (CDU) warf der Linken vor, Schwangerschaftsabbrüche wie jede andere medizinische Leistung behandeln zu wollen. Mit ihrem Antrag kündige Die Linke die Fristenlösung auf und stelle sich gegen die Verfassungsordnung. Beatrix von Storch (AfD) sagte, Die Linke wolle "Abtreibungen ohne Einschränkungen legalisieren - keine Beratung, keine Indikation, keine Fristenlösung -, also Abtreibungen bis fünf Minuten vor der Geburt". Auch Katrin Helling-Plahr (FDP) kritisierte, Die Linke wolle "Abtreibungen bis zum letzten Tag, ohne medizinische Begründung, ohne Wenn und Aber." Das sei "offenkundig verfassungswidrig und ethisch wie politisch untragbar".