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KApitalmarkt : Elektronische Wertpapiere

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

08.03.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Die Bundesregierung plant neue Regelungen im Bereich des Kapitalmarktes. Drei Gesetzesentwürfe dazu hat der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung beraten. So will die Bundesregierung elektronische Wertpapiere in Deutschland einführen (19/26925), die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten neu regeln (19/26929) und die sogenannte Covered-Bonds-Richtlinie der EU durch Änderung des Pfandbriefrechts umsetzen (19/26927).

Das deutsche Recht soll generell für elektronische Wertpapiere geöffnet werden. In einem ersten Schritt soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden, in kleinerem Umfang auch die Begebung von Anteilsscheinen. Die bisherige Wertpapier-Urkunde soll durch die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister ersetzt werden.

Mit dem Gesetzentwurf über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten soll eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden. Außerdem plant die Bundesregierung die Umsetzung der sogenannten Covered-Bonds-Richtlinie der EU. Dies soll durch Änderungen des Pfandbriefrechts und Einführung neuer Bezeichnungen vollzogen werden.

Ein FDP-Antrag (19/26025) zu innovationsfreundlicher Regulierung blockchain-basierter Vermögenswerte wurde ebenfalls erstmals beraten.

Alle vier Initiativen wurden im Anschluss an die Debatte an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.