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Gastkommentare - Contra : Transparenz tut not

Nebentätigkeiten Einschränken?

29.03.2021
2023-08-30T12:39:34.7200Z
2 Min

I n der Frage, ob und welchen Nebentätigkeiten Abgeordnete nachgehen dürfen, gibt es drei wichtige Punkte, die unbedingt eingehalten werden müssen: Transparenz, Transparenz und noch einmal Transparenz.

Es wäre das Pferd von hinten aufgezäumt, wenn man als Konsequenz aus der Maskenaffäre die Nebentätigkeiten einschränkte. Schwarze Schafe wird es unter den Parlamentariern auch künftig geben. Umso wichtiger ist es, durch Transparenz sichtbar werden zu lassen, wo ein schwarzes Schaf hockt.

Auch Verdienstobergrenzen sind nicht sinnvoll. Zwar haben Abgeordnete einen vom Steuerzahler finanzierten Vollzeit-Job, und die Bürger dürfen erwarten, dass die Tatkraft der Gewählten ihnen zur Verfügung steht. Diese müssen aber auch ihre bisherige Existenz aufrechterhalten dürfen. Ein Landwirt soll seinen Hof weiter betreiben können, eine Anwältin ihre Kanzlei, und der Unternehmer soll auch nicht seinen Betrieb schließen müssen, wenn er in den Bundestag einzieht. Zumal wenn viele Arbeitsplätze an seinem Unternehmen hängen.

Im Gegenteil: Was wäre das für ein Parlament, in dem nur Beamte oder Angestellte im Öffentlichen Dienst sitzen, weil sie nach ihrem Ausscheiden in ihre Jobs zurückkönnen? Auch andere Abgeordnete müssen sich die Rückkehr in ihre frühere Existenz offenhalten können. Eine solche Option schafft Unabhängigkeit. Wer durch das Ausscheiden aus dem Bundestag ins Bodenlose zu fallen droht, ist nicht frei.

Zur wirksamen Transparenz gehört dazu, dass auch Nebentätigkeiten mit kleineren Verdiensten angezeigt werden, dass Nebentätigkeiten sofort offen gelegt werden und dass in Konfliktfällen immer die Abgeordnetentätigkeit vorgeht.