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haushalt : 60 Milliarden Schulden

Nachtrags in Bundestag eingebracht

29.03.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung hat vergangene Woche ihren Gesetzentwurf für den Nachtragshaushalt 2021 (19/27800) im Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Netto-Neuverschuldung im laufenden Jahr um rund 60 Milliarden Euro auf rund 240 Milliarden Euro vor. Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit des Nachtragshaushalts mit dem anhaltenden Pandemiegeschehen mit veränderten Virusvarianten und der dadurch verzögerten wirtschaftlichen Erholung. Die Folge sind demzufolge höhere Staatsausgaben und geringere Steuereinnahmen als zunächst erwartet.

Mit dem Nachtragshaushalt werde "die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes gewährleistet", heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Etat des Bundesgesundheitsministeriums soll mit dem Nachtragsetat von 35,3 Milliarden auf 44,0 Milliarden Euro erhöht werden. Wesentlicher Punkt ist, dass der Bund an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds die Kosten erstattet, die den Gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung entstehen.

Bereits für den laufenden Haushalt hatte der Bundestag die verfassungsmäßige Schuldenbremse aufgehoben, was das Grundgesetz bei "außergewöhnlichen Notsituationen" erlaubt. Der damit zwingend verbundene Tilgungsplan muss nun aber angepasst werden.

Der Nachtragshaushalt steht in der Sitzungswoche nach Ostern auf der Tagesordnung im Bundestag.