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umwelt : Höhere Sammelquote

Ja zu Gesetz zur Rücknahme von Elektrogeräten

19.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
1 Min

Die Sammelquote von Elektro- und Elektronikaltgeräten soll steigen. Dazu hat der Bundestag in der vergangenen Woche einer Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (19/26971) zugestimmt. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in einer vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten die Fraktionen CDU/CSU und SPD zu, die Opposition votierte dagegen. Abgelehnt wurden zwei Grünen-Anträge (19/16419, 19/16412). Auch ein Antrag der FDP-Fraktion (19/28429) fand keine Mehrheit.

Das Gesetz sieht vor, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten, um so die Sammelquote zu erhöhen. Letztere lag in Deutschland 2018 bei lediglich 43,1 Prozent und damit weit unter der von der EU vorgegebenen Quote von 65 Prozent der durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte. So sind zukünftig Lebensmitteleinzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen, verpflichtet, solche Geräte zurückzunehmen.

Außerdem soll es Herstellern aus Ländern außerhalb der EU nun erschwert werden, als Trittbrettfahrer ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachzukommen. Weitere Maßnahmen dienen der Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2012/19.

Die Opposition kritisierte an den Plänen unter anderem die Belastungen für Lebensmittelhändler und warnte vor illegaler Entsorgung.