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mieten : Ruf nach Bundesebene

Karlsruhe kippt Berliner Mietendeckel - Debatte über Konsequenzen

19.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
2 Min

Was sich tags zuvor mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel angekündigt hatte, ist am vergangenen Freitag im Bundestag überdeutlich geworden: Bauen und Wohnen haben sich auf der Liste der Wahlkampfthemen ein ganzes Stück nach oben geschoben. Abgeordnete mehrerer Fraktionen nutzten eine Debatte für eine Vorschau auf ihr Trommeln für die besten Ideen zum Mieterschutz im Land. So erklärte die Linken-Abgeordnete Caren Lay, ihre Fraktion kämpfe für einen bundesweiten Mietendeckel. Der Grünen-Abgeordnete Christian Kühn wies darauf hin, dass die Karlsruher Richter nicht über den Inhalt der Berliner Regelungen geurteilt hätten, sondern lediglich über die Form.

Das Gericht hatte entschieden, dass das Land Berlin nicht befugt sei, Mietrechtsbestimmungen zu erlassen. Dies sei Bundessache - was die SPD-Politikerin Mechthild Rawert zu der Aussage verleitete, niemand behindere eine soziale Weiterentwicklung des Mietrechts auf Bundesebene. Sie nannte als Ziel ihrer Fraktion etwa einen verfassungsgemäßen Mietenstopp in angespannten Wohnungmärkten. Was man in dieser Legislatur nicht mehr schaffe, transportiere man in den Wahlkampf, kündigte Rawert an.

Auch in Bezug auf den eigentlichen Anlass der Debatte, eine erste Aussprache zum Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts (19/26918), verwies die SPD-Abgeordnete noch auf Diskussionsbedarf: Für sie sind die geplanten Regelungen zum Heranziehen von Vergleichswohnungen Schlupflöcher, die es zu stopfen gelte. Auch Lay wetterte gegen die derzeit vorgesehenen Regelungen diesbezüglich; die Reform sei insgesamt ein schlechter Witz. Kühn kritisierte außerdem den Betrachtungszeitraum, der zu gering sei und forderte, Kappungsgrenzen deutlicher abzusenken.

Die AfD sah dies anders. Der Abgeordnete Udo Hemmelgarn sah in dem Entwurf einen Versuch, mit strengeren Regulierungen vom Versagen in der Baupolitik abzulenken. Für ihn sind die Vorschriften ein Weg in den Sozialismus - dabei habe das Mietendeckel-Experiment gezeigt, wohin das führe. Katharina Willkomm (FDP) sagt, der Gesetzentwurf sei ein Bürokratiemonster. Ihrer Auffassung nach sollten die Daten über Finanzämter abgefragt werden, das entlaste auch finanzschwache Kommunen, die sich eine eigene Datenerhebung nicht leisten könnten. Die geplante Verlängerung des Zeitraums ist für die Abgeordnete ein "Entkoppeln von der Realität".

Zuvor hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Gesetzentwurf als Vorlage bezeichnet, der zusammen mit einer Rechtsverordnung Klarheit schaffe sowie Qualität und Transparenz bei der Berechnung von Mietspiegeln sichere. Letztere seien ein Kernbereich für die Mietpreisberechnung. Das Gesetz verhindere Rechtsstreitigkeiten und diene somit Vermietern und Mietern gleichermaßen. Carsten Müller (CDU) stimmte letzterem Punkt zu und sah Mietspiegel ebenfalls als "entscheidende Referenz" auf dem Markt. Er betonte, dass aus Sicht seiner Fraktion der Mietspiegel als Spiegel des Markts diene - und nicht, um den Markt zu ersetzen.

Laut Gesetzentwurf, der an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen wurde, sollen die Grundsätze für das Erstellen qualifizierter Mietspiegel auf das Wesentliche beschränkt werden. Die zukünftig maßgeblichen wissenschaftlichen Grundsätze sollen in einer Mietspiegelverordnung konkretisiert werden. Zur Verbesserung der Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel sollen den Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt werden.