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FINANZEN : Gegen Steuervermeidung

Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinie

26.04.2021
2023-08-30T12:39:36.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung will das Körperschaftsteuerrecht modernisieren sowie die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie der EU umsetzen. Beide Gesetzentwürfe hat der Bundestag vergangene Woche zum ersten Mal beraten.

Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (19/28656) soll eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnergesellschaften eingeführt werden. Damit soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft gestärkt werden. Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen sollen als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Das Gesetz führt zu Steuermindereinnahmen von 470 Millionen Euro jährlich.

Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz, 19/28652) soll die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken umgesetzt werden. Deutschland erfülle zwar laut Entwurf bereits heute weitgehend die von der ATAD (Anti Tax Avoidance Directive) vorgegebenen Mindeststandards. Es gebe in einigen Bereichen noch Anpassungsbedarf. So sollen Artikel 5 (Entstrickungs- und Wegzugbesteuerung) und Artikel 9 und 9b (Hybride Gestaltungen) der ATAD umgesetzt werden sowie die Hinzurechnungsbesteuerung (Artikel 7 und 8 der ATAD) reformiert werden. Zudem ist vorgesehen, die Regelungen zur Sicherstellung einer fairen Aufteilung der Besteuerungsrechte bei multinationalen Unternehmen zu reformieren. Beide Gesetzentwürfe wurden an den Finanzausschuss überwiesen.