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INNERES III : Zensus mit Register

Gesetz zu neuen Verfahren beschlossen

10.05.2021
2023-08-30T12:39:36.7200Z
1 Min

Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit hat der Bundestag vergangene Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften" (19/27425) in modifizierter Fassung (19/29376) verabschiedet. Mit dem "Registerzensuserprobungsgesetz" werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Erprobung von Verfahren zur künftigen registerbasierten Ermittlung der Bevölkerungszahlen geschaffen. Daneben schafft der Gesetzentwurf laut Bundesregierung zugleich die Voraussetzungen dafür, "hilfs- und übergangsweise ab dem Jahr 2024 geokodierte Bevölkerungszahlen aus einer Kombination der Bevölkerungsfortschreibung mit jährlichen Melderegisterauszügen zu schätzen". Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeiten der statistischen Landesämter verbessert werden, "die Wanderungsdaten im Zusammenhang mit der Wanderungsstatistik auf ihre Richtigkeit zu prüfen".

Mit den im Innenausschuss beschlossenen Änderungen soll unter anderem den Ländern ermöglicht werden, im Rahmen der Erprobung der Wohnsitzanalyse in begrenztem Umfang die vorliegenden Daten bei Unstimmigkeiten durch Befragung der Betroffenen zu überprüfen. Dazu ist eine Auskunftspflicht vorgesehen, "die sich an vergleichbaren Vorschriften zum Beispiel im Zensusgesetz 2022 orientiert". Um die Belastung der Auskunftspflichtigen zu begrenzen, soll eine Höchstzahl der zu befragenden Personen von 100.000 festgelegt werden.