Niedrigere Hürden für Wahlvorschläge angestrebt
Für die Bundestagswahl 2021 soll die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften nach dem Willen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen auf ein Viertel gesenkt werden. In einem Gesetzentwurf (19/29281), den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung behandelte, verweisen sie auf die pandemiebedingten Beschränkungen. Davon seien Parteien, die im Bundestag oder einem Landestag nicht mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, besonders betroffen. Laut Bundeswahlgesetz müssen Kreiswahlvorschläge solcher Parteien von 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein und Landeslisten von bis zu 2.000 Wahlberechtigten.
FDP fordert zugänglichere Gesetzgebungsverfahren
Der Bundestag hat sich in der vergangenen Woche erstmals mit einem FDP-Antrag (19/29266) befasst, Gesetzgebungsverfahren zugänglicher zu gestalten. Die Fraktion fordert, künftig allen Gesetzentwürfen der Regierung eine Synopse beizufügen, die die aktuelle Rechtslage den Änderungen gegenüberstellt. Auch dringt sie auf die beschleunigte Einführung eines Lobbyregisters, das auch den "legislativen Fußabdruck" erfasst.
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