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LANDWIRTSCHAFT : Fairer Lebensmittelhandel

Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken

10.05.2021
2023-08-30T12:39:37.7200Z
2 Min

Der Bundestag will unfairen Praktiken im Lebensmitteleinzelhandel einen Riegel vorschieben. Dazu hat er in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (19/26102, 19/26923, 19/27035 Nr. 1.18) beschlossen. Der Entwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung von AfD und Linken angenommen. Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie gegen unfaire Praktiken des Lebensmitteleinzelhandels (UTP-Richtlinie) in Deutschland umgesetzt und zum 1. Mai 2021 innerhalb der EU ein einheitlicher Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette geschaffen.

Ziel ist es, Erzeuger und Lieferanten vor unfairem Verhalten des Lebensmitteleinzelhandels zu schützen. Praktiken, "die mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben", sollten eingedämmt werden, formuliert es die Bundesregierung. Somit sollen künftig etwa kurzfristige Stornierungen von Bestellungen nicht mehr erlaubt sein. Auch einseitige Änderungen von Qualitätsstandards, Zahlungsbedingungen sowie der Bedingungen für Listung, Lagerung und Vermarktung sollen der Vergangenheit angehören. Um zu vermeiden, dass über unlautere Handelspraktiken an anderen Stellen der Lieferkette ein zu starker Druck auf Landwirte ausgeübt wird, sollen weitere Schutzmaßnahmen greifen.

Außerdem gibt es dank im Landwirtschaftsausschuss erzielter Änderungen künftig eine unabhängige Ombudsstelle, an die sich Landwirte beim Verdacht auf unfaires Verhalten von Einzelhändlern wenden können. Die Ombudsstelle darf entsprechende Untersuchungen anstoßen und Verstöße an die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft weiterleiten. Auch sollen Preisentwicklung und Produktionskosten beobachtet und die Erkenntnisse der Ombudsstelle evaluiert werden, um Regelungen gegebenenfalls zu überarbeiten.

Die Opposition fand für mehrere Anträge zu dem Thema keine Mehrheit im Bundestag. Die FDP-Fraktion scheiterte mit einem Vorstoß gegen zusätzliche Auflagen für Landwirte (19/25794). Die AfD-Fraktion hatte in ihrem Antrag (19/27699) gefordert, neue ordnungsrechtliche Belastungen und Verpflichtungen für die Landwirtschaft zu vermeiden.