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Annette Beutler
Kurz Notiert

Besserer Anlegerschutz bei Schwarmfinanzierungen

Der Bundestag hat einen besseren Anlegerschutz bei sogenannten Schwarmfinanzierungen beschlossen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur begleitenden Ausführung der europäischen Verordnung 2020/1503 und der Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/1540 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (19/27410) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung. Er setzt europaweit geltende Regelungen für Schwarmfinanzierungsdienstleister in deutsches Recht um. Abgelehnt wurde ein Antrag der FDP (19/9276) und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/14386). Beide hatten das Ziel, den Verbraucherschutz beim Abschluss von Restschuldversicherungen zu erhöhen.

Gesetz gegen Steueroasen erstmals beraten

Erstmals beraten wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (19/28901). Abwehrmechanismen sollen es Personen und Unternehmen erschweren, durch Geschäftsbeziehungen zu Staaten, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete geführt werden, in Deutschland Steuern zu vermeiden. Die Initiative wurde zusammen mit einem FDP-Antrag zum Datenschutz im Kampf gegen Steueroasen (19/29264) an den Finanzausschuss überwiesen.

Einführung elektronischer Wertpapiere beschlossen

Der Bundestag hat die Einführung elektronischer Wertpapiere beschlossen und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26925) zugestimmt. Damit soll das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere geöffnet werden. In einem ersten Schritt soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden, in kleinerem Umfang auch die von Anteilsscheinen. Kryptofondsanteile sollen per Verordnungsermächtigung entsprechend geregelt werden. Aktien umfasst das Gesetz nicht. Abgelehnt wurde ein Antrag der FDP (19/29372), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf EU-Ebene für eine innovationsfreundliche Regulierung Blockchain-basierter Vermögenswerte einzusetzen.

Bergrecht für Braunkohle-Ausstieg geändert

Um die bergrechtliche Seite des Kohle-Ausstiegs zu regeln, hat der Bundestag das Bundesberggesetz geändert. Das Plenum beschloss den Entwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Bundesberggesetzes und zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung" (19/28402). Damit sollen Genehmigungsverfahren bei der Umplanung von Braunkohletagebauen verkürzt werden. Außerdem wird per Gesetz Lithium in allen Formen als bergfreier Bodenschatz definiert. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (19/29380), der Bergbaubetroffenen und Kommunen mehr Rechte einräumen wollte.

Gegen illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen

Mit einer Änderung des Chemikaliengesetzes soll der illegale Handel mit fluorierten Treibhausgasen bekämpft werden. Der Bundestag beschloss den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Chemikaliengesetzes (19/28181). Der illegale Handel berge die Gefahr, dass das Quotensystem der EU-F-Gas-Verordnung für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) unterlaufen werden, so die Begründung der Bundesregierung. Mit dem Gesetz wird die Abgabe und der Erwerb von Erzeugnissen und Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen, die unter Verstoß gegen unionsrechtliche Vorgaben in Verkehr gebracht wurden, untersagt.

Richtlinien im Mess- und Eichgesetz

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (19/28410) beschlossen. Ziel ist, Vorschriften redaktionell anzupassen, um der Richtlinien-Umsetzung besser Rechnung zu tragen.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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