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wirtschaft : Schutz vor Übernahmen

Novelle zur Außensverordnung

14.06.2021
2023-08-30T12:39:38.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die 17. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung gebilligt (19/29216), mit der die Bundesregierung die öffentliche Ordnung und Sicherheit bei kritischen Unternehmenserwerben durch Nicht-EU-Akteure wirksamer schützen will. Dazu hat sie die Liste prüfungsrelevanter Rüstungsgüter um neue Fallgruppen vor allem aus den Bereichen Technologie und Künstliche Intelligenz erweitert. Zum einen würden Gesetzesänderungen, zum anderen EU-Vorgaben eingeflochten, begründet die Bundesregierung die Neuerungen. Gleichzeitig würden Handlungsspielräume genutzt, die die EU-Screening-Verordnung ermöglicht. Außerdem gibt es Änderungen, die sich nach Ansicht der Bundesregierung aus der behördlichen Prüfpraxis ergeben - zum Beispiel wird an einigen Stellen die Rechtslage klargestellt oder es werden Regelungslücken geschlossen.

Während Vertreter der Regierungskoalition in der Vorlage eine vernünftige Balance zwischen einem investitionsoffenem Klima und dem Schutz sensibler Wirtschaftsbereiche sahen, kritisierten Teile der Opposition das Papier als zu starken Eingriff in die Marktwirtschaft. Andere befürworteten die Neuerungen und forderten, diese weiterzuentwickeln. Einen Antrag der AfD-Fraktion (19/30419) zur Verordnung überwies der Bundestag an den Wirtschaftsausschuss. In der Vorlage verlangen die AfD-Abgeordneten, die Verordnung zu präzisieren. Diese enthalte nämlich "eine Reihe von Unklarheiten", die zu Fehlinterpretationen führen könnten.