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atomgesetz : Ausgleich für den Ausstieg

Bundestag regelt Entschädigungen

14.06.2021
2023-08-30T12:39:38.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat den Weg für die milliardenschwere Entschädigung freigemacht, die die Stromkonzerne als Ausgleich für den deutschen Atomausstieg erhalten. Die Abgeordneten stimmten in der vergangenen Woche für den Vertrag, den die Bundesregierung nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit RWE, Vattenfall, Eon und EnBW ausgehandelt hatte. Danach erhalten die Betreiber von Atomkraftwerken eine Summe von insgesamt 2,4 Milliarden Euro. Sie soll den Schaden ausgleichen, der durch den vorzeitigen Atomausstieg und die zuvor noch beschlossene Laufzeitverlängerung entstanden ist - etwa durch nicht verwertete Strommengen oder letztlich unnötige Investitionen.

"Dies ist ein Meilenstein auf unserem konsequenten Weg zum Ausstieg aus der kommerziellen Nutzung der Atomenergie in Deutschland", sagte Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD). Hintergrund sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das mehrfach den Anspruch der Betreiberfirmen auf eine Entschädigung bestätigt hatte.

Wirksam wird der Vertrag (19/29015) mit Inkrafttreten des 18. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/28682), dem der Bundestag ebenfalls zustimmte. Die Linksfraktion votierte dagegen, die Grünen enthielten sich. Außerdem wurde das Entsorgungsfondsgesetz (19/28685) geändert, gegen die Stimmen von AfD und Linksfraktion. Die Bundesregierung will damit sicherstellen, dass der Fonds seine Ertragsziele erreichen kann. Er agiert künftig auf Basis eines Wirtschaftsplans.