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INNERES I : Auch bei Bagatelldelikten

Bundestag verschärft Einbürgerungsrecht

28.06.2021
2023-08-30T12:39:38.7200Z
2 Min

Bei Enthaltung der AfD-Fraktion hat der Bundestag vergangene Woche eine Verschärfung der Einbürgerungsregeln in Deutschland beschlossen. Mit der Zustimmung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/28674) folgte das Parlament der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/30939), der die Regierungsvorlage zuvor modifiziert hatte. Danach führt künftig jede Verurteilung wegen einer antisemitisch oder rassistisch motivierten Straftat zu einem Ausschluss von der Einbürgerung.

Am Freitag passierte die Neuregelung auch den Bundesrat. Damit wird von einer Einbürgerung ausgeschlossen, wer "wegen einer rechtswidrigen antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Tat" auch unterhalb der Schwelle sogenannter Bagatelldelikte verurteilt wird. Dies betrifft Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten.

Mit dem Gesetz wird zugleich ein gesetzlicher Rahmen zur Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen geschaffen. Das Bundesinnenministerium hatte der Vorlage zufolge 2019 Erlassregelungen in Kraft gesetzt, durch die Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. "Berücksichtigt wurden auch Kinder deutscher und früherer deutscher Staatsangehöriger, die bei Geburt vor dem 1. Januar 1975 beziehungsweise vor dem 1. Juli 1993 in geschlechterdiskriminierender Weise vom Abstammungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, sowie deren Abkömmlinge", heißt es in der Vorlage weiter. Diese Erlassregelungen werden nun in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet. Dabei erfolgt die gesetzliche Verankerung laut Bundesregierung auch, "um den Wiedergutmachungsregelungen das von Betroffenenseite geforderte symbolische Gewicht zu geben".

Mehrere Vorlagen der Fraktionen von AfD (19/26546, 19/26547), Die Linke (19/19484) und Bündnis 90/Die Grünen (19/19552) zum Staatsangehörigkeitsrecht fanden dagegen im Parlament keine Mehrheit.