Piwik Webtracking Image

Geschäftsordnung : Sprachen-Disput

AfD gegen Gendern in Anträgen

28.06.2021
2023-08-30T12:39:38.7200Z
1 Min

In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag vergangene Woche einen Antrag der AfD-Fraktion gegen die Verwendung der "sogenannten gendergerechten Sprache durch die Bundesregierung" (19/30964) abgelehnt. Die Vorlage wurde mit 531 Stimmen gegen 74 Stimmen bei drei Enthaltungen zurückgewiesen. Ein weiterer Antrag der Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments mit dem Titel "Bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache" (19/30965) wurde an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen.

In der abgelehnten Vorlage forderte die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, die "sogenannte ,gendergerechte Sprache', insbesondere in Form von Gender-Sternen, Doppelpunkten, Binnen-Is, Schräg- oder Unterstrichen etc." nicht anzuwenden. Der Bundestag sollte nach dem Willen der Fraktion feststellen, dass die Verwendung gendergerechter Sprache zu einer "unnatürlichen Verunstaltung der deutschen Sprache" führe, "durch welche ihre Verständlichkeit erheblich eingeschränkt" werde. Ebenfalls feststellen sollte das Parlament der Vorlage zufolge, dass nach dem "allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis der Bedeutungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung (,generisches Maskulinum') jedes natürliche Geschlecht" umfassen könne und die Verwendung der "gendergerechten Sprache" nicht erforderlich sei, um alle Geschlechter anzusprechen.

In dem zweiten Antrag verwies die Fraktion darauf, dass "Gendersternchen, Binnen-I und andere Formen der sogenannten gendergerechten Sprache" in den Vorlagen des Bundestages Einzug gehalten hätten. Dagegen soll nach dem Willen der AfD in der Geschäftsordnung des Parlaments festgeschrieben werden, dass insbesondere Gesetzentwürfe und Anträge, die im Plenum oder den Ausschüssen behandelt werden, "in klarer, verständlicher und einfach lesbarer Schreibweise abzufassen" sind und die "Gendersprache" nicht zur Anwendung kommt.