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rechT III : Stiftungsrecht geändert

Kritik an Neuregelung im Infektionsschutzgesetz

28.06.2021
2023-08-30T12:39:38.7200Z
1 Min

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag in der vergangenen Woche eine Reform des Stiftungsrechts (19/28173, 19/30938) beschlossen. Infolge einer in den Entwurf eingefügten Änderung, über die auf Antrag der AfD und der Grünen in zweiter Lesung getrennt namentlich abgestimmt wurde, trägt das Gesetz den Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes" (IfSG). Für die Einfügung votierten 412 Abgeordnete, dagegen 212, zwei Abgeordnete enthielten sich. Die übrigen Teile des Gesetzes fanden die Zustimmung von CDU/CSU, SPD und AfD. FDP, Linke und Grüne enthielten sich. In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen. Die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts begründet die Bundesregierung damit, dass das Nebeneinander von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften immer wieder zu Rechtsunsicherheit führe. Mit dem Gesetz soll das Stiftungsrecht abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden.

Die Änderung im IfSG dient der Verlängerung der Geltung einer Rechtsverordnung zur Regelung der Einreise aus Risikogebieten auf bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage. In der Debatte erklärten Abgeordnete der Oppositionsfraktionen, die Reform des Stiftungsrechts gehe in die richtige Richtung, auf heftige Kritik stieß dagegen die kurzfristige Aufnahme der Änderung im IfSG.