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rechT II : Mehr Verbraucherschutz

Vorschriften für regelmäßige Software-Updates

28.06.2021
2023-08-30T12:39:38.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche drei Vorlagen zum Verbraucherschutz verabschiedet. Ein von der Bundesregierung vorgelegter Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge (19/26915) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von FDP und Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen. Überlange Kündigungsfristen und unangemessene Vertragsverlängerungen gehörten damit der Vergangenheit an, hieß es von der CDU. Online werde ein verpflichtender Kündigungs-Button eingeführt. Die SPD hob hervor, dass Verbraucher nun auch besser vor aufdringlichen Anrufen und untergeschobenen Verträgen geschützt würden. Das Gesetz soll zudem mehr Rechtssicherheit beim Kauf gebrauchter Produkte schaffen. Außerdem nahm das Plenum mit den Stimmen von Koalition und FDP, gegen Linke und Grüne und bei Enthaltung der AfD einen von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes "zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags" (19/27424) an. Damit soll die europäische Warenkauf-Richtlinie umgesetzt werden, die unter anderem auf die Einführung von Update-Pflichten für Verkäufer digitaler Geräte zielt. Für Kühlschränke mit Online-Zugang, Apps, E-Books oder Streamingdienste gelten jetzt klare Vorschriften für regelmäßige Software-Updates oder Gewährleistungen. Ein Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen (19/27653) passierte den Bundestag mit der Mehrheit von Koalition, FDP und AfD.