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wahlrecht : Neue Kommission

Zwischenbericht bis 30. September erwartet

28.06.2021
2023-08-30T12:39:38.7200Z
2 Min

Im Beisein von Bundestagsvizepräsidentin Dagmar Ziegler (SPD) hat sich in der vergangenen Woche die Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit konstituiert. Das Gremiumm setzt sich aus neun Bundestagsabgeordneten sowie neun Sachverständigen zusammen. Als paritätische Vorsitzende der Kommission wurden die SPD-Abgeordnete Sonja Amalie Steffen und der CDU-Parlamentarier Ansgar Heveling gewählt.

Der Bundestag hatte die Kommission im April dieses Jahres auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/28787) gegen die Stimmen der vier Oppositionsfraktionen eingesetzt. Im Koalitionsantrag hieß es, dass dem Bundestag mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 aufgegeben worden sei, unverzüglich einen Beschluss zur Einsetzung einer Reformkommission zu fassen, die sich mit Fragen des Wahlrechts beschäftigen und Empfehlungen erarbeiten soll.

Der Kommission gehören drei Abgeordneten der Unionsfraktion an sowie zwei Parlamentarier der SPD-Fraktion und je ein Abgeordneter der Fraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, ferner neun Sachverständigen, die im Einvernehmen der Fraktionen benannt wurden.

Zu den Themen der Kommission zählen die Begrenzung der Vergrößerung des Bundestages über dessen gesetzliche Sollgröße von 598 Abgeordneten hinaus und die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament, die Modernisierung der Parlamentsarbeit, die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und die Dauer der Legislaturperiode, die Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin sowie die Bündelung von Wahlterminen. Dazu soll die Kommission Empfehlungen erarbeiten.

Kompromissbereitschaft Ziegler konstatierte, dass mögliche Reformüberlegungen auf Widerstand stoßen werden. "Hohe Kompromissbereitschaft" aller Beteiligten sei daher erforderlich, mahnte sie. Darüber hinaus gelte es, die Parlamentsarbeit transparenter und effizienter zu machen.

Die Kommission soll dem Bundestag bis zum 30. September dieses Jahres einen Zwischenbericht sowie bis zum 30. Juni 2023 einen Abschlussbericht vorlegen. Das Gremium muss allerdings vom nächsten Bundestag nach der Parlamentswahl am 26. September dieses Jahres in der kommenden Wahlperiode erneut eingesetzt werden.