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strafrecht : Instrumente gegen Psychoterror

Mehr Schutz vor Cyberstalking und Einschüchterung im Internet

28.06.2021
2023-08-30T12:39:38.7200Z
3 Min

Ein Gesetzespaket zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) ist in der vergangenen Woche verabschiedet worden. In der Nacht zu Freitag stimmte das Plenum ohne Debatte über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und eine bessere Erfassung des Cyberstalkings (19/28679) ab, der in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Grünen bei Enthaltung von FDP und Linken angenommen wurde.

Ziel der Änderung des Strafgesetzbuches sei es, mehr Stalking-Fälle vor Gericht zu bringen und Täter konsequenter zur Verantwortung zu ziehen, erklärte die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf sehe Änderungen des Straftatbestands der Nachstellung vor, um die Anwendung der Vorschrift in der Praxis zu erleichtern und die Strafbarkeitsschwelle zu senken. So wird im Gesetz etwa der Begriff "beharrlich" durch "wiederholt" ersetzt. Zum Cyberstalking hieß es, dabei würden die Opfer etwa durch Stalking-Apps ausgespäht. Täter auch ohne vertiefte IT-Kenntnisse könnten so unbefugt auf E-Mail- oder Social-Media-Konten sowie Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und deren Sozialleben ausspähen.

Dirk Wiese (SPD) erklärte, Stalking habe aufgrund zu hoher Hürden bislang selten bestraft werden können. Deswegen würden die Hürden für eine Verurteilung deutlich abgesenkt. Künftig werde das sogenannte Cyberstalking über das Internet mit einbezogen. Zudem werde die bereits bestehende Freierstrafbarkeit bei Zwangsprostitution verschärft.

Wie Jan-Marco Luczak (CDU) erläuterte, soll in besonders schwerwiegenden Fällen, wenn der Täter seinem Opfer wiederholt über einen langen Zeitraum nachstellt, eine Mindeststrafe von drei Monaten eingeführt und die Höchststrafe auf fünf Jahre erhöht werden. Dies diene nicht nur der Abschreckung der Täter, sondern biete den Opfern Sicherheit und die Chance auf eine psychische Erholung. FDP und Linke monierten, die Absenkung der Strafbarkeitsschwelle reiche nicht aus.

Schutz vor Hetze Gegen die Stimmen der Opposition wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten (19/28678), ebenfalls in geänderter Fassung, angenommen. Dabei handelt es sich um Sammlungen personenbezogener Daten, die bei anderen die Bereitschaft wecken sollen, Straftaten gegen die betroffenen Personen zu begehen. Dazu erklärte Wiese, Menschen, die sich für eine vielfältige Gesellschaft einsetzten, müssten wirksamer vor Hass und Einschüchterung geschützt werden. Darüber hinaus werde die verhetzende Beleidigung von Juden, Muslimen, von Menschen mit Behinderung oder Homosexuellen zur Straftat heraufgestuft. Um gegen Extremismus und Antisemitismus effektiver vorgehen zu können, werde auch das Verbreiten von Propagandamitteln und das Verwenden von Fahnen von Organisationen wie der Palästinenserorganisation Hamas unter Strafe gestellt. Luczak erklärte, die Rede- und Meinungsfreiheit müsse auch im Internet geschützt werden. Täter müssten wissen, dass gegen Hass und Hetze und die Gegner der freiheitlich demokratischen Grundordnung konsequent vorgegangen werde.

Das Gesetz sieht zudem die Einführung eines Straftatbestands der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern vor. Die Grünen kritisierten, der Gesetzentwurf enthalte ein Sammelsurium verschiedener Regelungen, die teils erstmals in einem unmittelbar vor der Sitzung eingebrachten Änderungsantrag aufgeführt worden seien. Zu den Feindeslisten hieß es, die Neuregelung berge die Gefahr einer ausufernden Strafbarkeit.

Ebenfalls zur Abstimmung stand ein Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet (19/28175), der in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen von FDP, Linken und Grünen, bei Enthaltung der AfD angenommen wurde.

Aus Sicht der Unionsfraktion werden damit Strafbarkeitslücken beim Verkauf von Waffen oder Drogen im sogenannten Darknet geschlossen. Die Grünen erklärten, die Novelle sei überflüssig, weil alle von dem neuen Tatbestand erfassten Handlungen bereits strafbewehrt seien.