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umwelt : Schutz für Insekten

Mehr Biotope und weniger Lichtverschmutzung

28.06.2021
2023-08-30T12:39:39.7200Z
1 Min

Insekten sollen besser geschützt werden. Der Bundestag hat dazu vergangene Woche das dritte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/28182) beschlossen. Es wurde in namentlicher Abstimmung mit 355 Ja-Stimmen bei 278 Gegenstimmen und vier Enthaltungen angenommen. In zweiter Beratung hatten die Koalitionsfraktionen für, die Oppositionsfraktionen gegen den Entwurf gestimmt. Es basiert auf dem Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung (19/13031, 19/13637 Nummer 3).

Die Änderungen betreffen neue Regelungen um Lichtverschmutzung zu vermindern, zur Beschränkung des Betriebs so genannter "Skybeamer" und zur Verwendung von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume. Außerdem werden Vorschriften zu Lichtemissionen in Naturschutzgebieten und Nationalparks ergänzt und eine Regelung zu Bioziden mit schutzgebietsbezogenen Anwendungsverboten zu zwei Produktarten (Holzschutzmittel und Biozidprodukte) aufgenommen. Schließlich wird der Biotopschutz auf artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern ausgeweitet.

Abgelehnt wurden Anträge der Fraktion von FDP (19/26779, 19/18603) und der AfD (19/28457) sowie der Fraktion Die Linke (19/17767) zu Landwirtschaft und Pflanzenschutz, ebenso wie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne (19/29752) zu Klimaschutz und Artenschutz. Ein gemeinsamer Antrag von Grünen und Linken (19/23988) mit dem Titel "Gefährliche Pestizidexporte stoppen - Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken" (19/23988) wurde ebenfalls abgelehnt.