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Abfallrecht

Gesetze, Verordnungen und Vorschriften

Das Abfallrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die die Behandlung, den Transport und die Entsorgung von sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen regeln. Das Abfallrecht ist ein Teilgebiet des Umweltrechts. Neben den nationalen Gesetzen gelten die Europäischen Verordnungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) direkt. EU-Richtlinien hingegen müssen in den Mitgliedstaten erst in nationales Recht umgewandelt werden.

Abfallrecht auf europäischer Ebene

Zu den zentralen europäischen Richtlinien gehört die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008(98/EG). Sie definiert wesentliche abfallbezogene Begrifflichkeiten und legt unter anderem eine fünfstufige Abfallhierarchie fest. Im Jahr 2018 hat das Europäische Parlament umfangreiche Änderungen an den Richtlinien zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen beschlossen. Betroffen von den Änderungen sind die Abfallrahmenrichtlinie, die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die Richtlinie über Abfalldeponien sowie die Richtlinie über Altfahrzeuge, Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und Elektro- und Elektronik-Altgeräte. So müssen unter anderem ab sofort Papier, Metall, Kunststoffe, Glas und ab 2025 auch Alttextilien getrennt gesammelt werden. Zudem soll die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Bedienungsanleitungen und technischen Informationen gefördert werden. Zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen müssen Erfolgskontrollen der ergriffenen Maßnahmen durchgeführt werden. Bis 2035 sollen 65 Prozent der Siedlungsabfälle recycelt werden.

Abfallrecht auf nationaler Ebene

In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1972 mit dem Abfallbeseitigungsgesetz die erste bundeseinheitliche Regelung geschaffen. Heute stellt das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz) die Kernregelung im Abfallrecht dar. Mit dem Gesetz, das am 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist, werden die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Regelungen zu spezifischen Produktabfällen finden sich zudem im Verpackungsgesetz, in der Altfahrzeug-Verordnung, im Batteriegesetz sowie im Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

Kernelement des Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine fünfstufige Abfallhierarchie, die eine grundsätzliche Rangfolge für alle Maßnahmen in der Abfallbewirtschaftung vorsieht: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. Energetische Verwertung oder Verfüllung, 5. Beseitigung. Ausgehend von dieser Rangfolge ist jene Maßnahme zu wählen, die den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet. Durch die Streichung der Heizwertklausel gilt zudem der Vorrang des Recyclings vor der Verbrennung von Abfall, unabhängig von seinem Heizwert.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht seit 2015 die Pflicht zur Trennung von Bio-, Papier-, Metall- und Glasabfälle vor. Ebenso wurden feste Recyclingquoten für Siedlungsabfälle eingeführt, die seit 2020 einzuhalten sind.

Abfallrecht auf Ebene der Länder und Kommunen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes wird durch die Abfallgesetze der Bundesländer ergänzt und konkretisiert. Aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Abfallwirtschaft nach Artikel 74 Absatz 1 Grundgesetz sind landesrechtliche Vorschriften jedoch ausschließlich in den Bereichen möglich, die nicht durch das Bundesrecht abgedeckt sind. Die Landesgesetze bestimmen deshalb im wesentlichen, welche Körperschaften und Behörden für die Entsorgung des Abfalls verantwortlich sind.

Auf kommunaler Ebene wird die Sammlung und Aufbereitung von haushaltsnahen Abfällen in Form von Satzungen festgelegt. Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung wird auf Grundlage der kommunalen Abfallgebührensatzungen erhoben.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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