Piwik Webtracking Image

finanzen : Längere Abgabefristen

Aufschub für die Steuererklärung

01.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche Änderungen der Abgabenordnung beschlossen. CDU/CSU, SPD und die Grünen stimmten für den Entwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (19/25795) in der geänderten Fassung (19/26245). AfD, FDP und Linke enthielten sich.

Damit wird die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 in den Fällen, in denen ein Steuerberater beauftragt wurde, um ein halbes Jahr verlängert. Die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist nach Paragraf 149 Absatz 3 der Abgabenordnung für den Besteuerungszeitraum 2019 wurde um sechs Monate bis Ende August 2021 verlängert (soweit im Einzelfall nicht eine Anordnung nach Paragraf 149 Absatz 4 der Abgabenordnung ergangen ist). Um sechs Monate verlängert wurde auch die Karenzzeit von derzeit 15 Monaten, in der keine Verzugszinsen auf die Steuerschuld erhoben werden.

In zweiter Beratung war über Teile des Gesetzentwurfs getrennt abgestimmt worden. Artikel 1, der Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes, stimmten nur die Koalitionsfraktionen und die Grünen zu, während AfD und FDP dagegen votierten und die Linksfraktion sich enthielt. Die übrigen Teile des Gesetzentwurfs wurden einstimmig angenommen. Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte das Parlament zudem einen Antrag der AfD-Fraktion (19/26233) ab, die Zinsen im Steuerrecht dem gegenwärtigen Niedrigzinsniveau anzupassen.