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finanzen : Corona-Steuerhilfen

Drittes Gesetz mit Hilfsmaßnahmen debattiert

15.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Der Bundestag hat am Freitag über weitere steuerliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen beraten, die von der anhaltenden Corona-Krise betroffen sind. Der in erster Lesung diskutierte Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein drittes "Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise" (drittes Corona-Steuerhilfegesetz, 19/26544) wurde nach halbstündiger Debatte an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Um die Corona-Folgen weiterhin für Unternehmen abzumildern und um zugleich die Binnennachfrage anzukurbeln, wollen Union und SPD eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen umsetzen: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von sieben Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken soll über den 30. Juni 2021 hinaus gewährt werden. Diese Gewährung soll befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

Außerdem soll für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt werden. Schließlich will die Regierungskoalition den steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitern und auf zehn Millionen Euro (20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) anheben. Dies soll auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020 gelten, heißt es in der Gesetzesvorlage weiter. Die Änderungen führten 2021 insgesamt zu Mehrausgaben in Höhe von zehn Millionen Euro.