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post : Kleine Post-Reform

Regeln für Umgang mit verdächtigen Sendungen

15.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Der Bundestag hat am Freitag den vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" (19/20347) in geänderter Fassung beschlossen. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD sowie AfD gegen die Stimmen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten die Abgeordneten für das Gesetz, das unter anderem die Strafverfolgung beim Handel etwa mit Betäubungsmitteln erleichtern soll.

Künftig sollen demnach Beschäftigte von Postdienstleistern verpflichtet werden, verdächtige Sendungen bei den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen. Dabei gehe es um Sendungen, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem Arzneimittelgesetz, dem Antidoping-Gesetz, dem Waffengesetz oder dem Sprengstoffgesetz begangen werden. Oft fänden Beschäftigte in nicht zustellbaren Postsendungen Betäubungsmittel. Es sei eine Zunahme des Handeltreibens mit inkriminierten Gütern unter Inanspruchnahme von Postdienstleistern zu verzeichnen. Während Vertreter der Koalitionsfraktionen darauf abhoben, dass sich eine große Postreform vor allem auch coronabedingt in dieser Wahlperiode nicht mehr realisieren lasse, kritisierten Vertreter der überwiegenden Oppositionsfraktionen genau diesen Minimalcharakter, wenngleich mit unterschiedlicher Stoßrichtung.