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Auswärtiges : Urteil über Ceta-Klage

01.03.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 2. März sein Urteil über die Klage der Linksfraktion wegen des europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta. Dabei geht es um eine Organklage der Linken gegen den Bundestag. Dieser hatte im September 2016 auf Antrag von CDU/CSU und SPD lediglich eine Stellungnahme zu Ceta und kein Gesetz beschlossen. Nach Ansicht der Linken ist der Bundestag damit seinen Mitwirkungspflichten bei der europäischen Integration nicht nachgekommen.

Im Organstreitverfahren entscheidet Karlsruhe Konflikte zwischen obersten Bundesorganen über ihre Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz. Auch einzelne Bundestagsabgeordnete oder Fraktionen können klagen.

In Karlsruhe sind noch etliche weitere Verfassungsbeschwerden gegen Ceta anhängig, auch eine zweite Organklage der Linksfraktion gegen die Bundesregierung.

Die Richter hatten die deutsche Beteiligung an Ceta 2016 im Eilverfahren erlaubt. Die Bundesregierung musste aber unter anderem sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel wieder aus dem Abkommen austreten kann.

Ceta ist seit dem 21. September 2017 vorläufig in Kraft, allerdings nur in den Bereichen in unstreitiger EU-Zuständigkeit. Damit es vollständig in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Das ist erst zum Teil passiert. In Deutschland kann Ceta erst ratifiziert werden, wenn das Bundesverfassungsgericht über die Klagen entschieden hat.