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Laut Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union darf die EU keine Schulden machen. Dass sie nun Milliardenkredite aufnimmt, um die Corona-Krise abzufedern, begründet die Kommission mit Artikel 122, der einen nicht näher definierten Unionsbeistand aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen erlaubt.
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Aus Politik und Zeitgeschichte

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