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Helmut Stoltenberg, Sören Christian Reimer
Kurz Notiert

Gremium zur GeheimdienstKontrolle eingesetzt

Der Bundestag hat vergangene Woche gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Enthaltung der AfD-Fraktion das neue Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) eingesetzt und zugleich dessen Mitgliederzahl auf 13 festgelegt. Das Parlament folge damit einem Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP (20/1116). Ein Änderungsantrag der Unions-Fraktion (20/1126), die Zahl der Mitglieder des Gremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste auf elf zu begrenzen, fand keine Mehrheit. Die SPD-Fraktion ist im PKGr mit vier Abgeordneten vertreten, die CDU/CSU mit drei. Die Grünen- und die FDP-Fraktion stellen jeweils zwei Mitglieder. Die von der AfD- und der Linksfraktion als Mitglieder vorgeschlagenen Abgeordneten Joachim Wundrak (AfD) und André Hahn (Linke) verfehlten die erforderliche absolute Mehrheit.

AfD-Fraktion scheitert mit Klage gegen Nicht-Wahl

Die AfD-Fraktion ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage gegen die Nicht-Wahl ihrer Kandidaten für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten gescheitert. In einem am vergangenen Dienstag veröffentlichten Beschluss (2 BvE 9/20) wiesen die Karlsruher Richter der Antrag einstimmig als "offensichtlich unbegründet" zurück. Demnach wurde die Fraktion mit der Nicht-Wahl unter anderem "nicht in ihrem Recht auf formal gleiche Mitwirkung an der parlamentarischen Willensbildung" verletzt, führt das Gericht aus. Der in der Geschäftsordnung für jede Fraktion vorgesehene Vizeposten stehe laut Artikel 40 Absatz 1 Satz Grundgesetz "unter dem Vorbehalt der Wahl durch die Abgeordneten", heißt es in den Leitsätzen. Diese Wahl sei frei. Von der AfD-Fraktion geforderte prozedurale "Vorkehrungen zum Schutz vor einer Nichtwahl aus sachwidrigen Gründen" schieden daher aus. In der 19. sowie der laufenden Wahlperiode hatte keiner der von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten in diversen Wahlgängen die erforderliche Mehrheit erhalten. Auch einen weiteren Antrag eines einzelnen AfD-Abgeordneten zum Vorschlagsrecht bei der Vizewahl lehnten die Richter als unbegründet (2 BvE 2/20) ab.

Wahlen zu verschiedenen Gremien abgehalten

Der Bundestag hat am Donnerstag die Mitglieder verschiedener Gremien gewählt. Einstimmig angenommen wurden die gemeinsamen Vorschläge von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD (20/1124) zur Wahl der Mitgliedes des Eisenbahninfrastrukturbeirats. Das Gremium berät die Bundesnetzagentur bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und der Erstellung ihres Tätigkeitsberichts. Einstimmig angenommen wurden zudem die Wahlvorschläge von SPD und Union (20/1130) zur Wahl der Mitglieder des Beirats für die grafische Gestaltung der Sonderpostwertzeichen sowie die Wahlvorschläge von SPD, Union, Grünen und FDP (20/1129) zur Wahl der Mitglieder des Beirats zur Auswahl von Themen für die Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag. Der Bundestag wählte zudem die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland". Dafür hatten SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP und AfD Wahlvorschläge unterbreitet (20/1131), die einstimmig angenommen wurden.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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