Änderung bei Energetischen Sanierungsmaßnahmen
Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der CDU/CSU- und der Linksfraktion, die sich beide enthielten, nahm das Parlament am vergangenen Donnerstag ohne weitere Beratung die Zweite Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (20/3816) an. Zu der Vorlage lag eine Beschlussempfehlung und ein Bericht aus dem Finanzausschuss vor (20/4001 Nr. 2.2, 20/4350). Mit der Verordnung will die Bundesregierung Änderungen bei der direkten Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an die steuerliche Förderung anpassen. Unter anderem wird die steuerliche Förderung von gasbetriebenen Wärmepumpen, Gas-Brennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen gestrichen. Zudem werden die Anforderungen an Gebäude und Wärmenetze an die entsprechenden Förderbedingungen der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst.
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