Auf den Wahlzetteln wie hier zur Bundestagswahl 2021 wird die Zweitstimme als maßgebend ausgewiesen. Sie soll künftig alleine über die Verteilung von 630 Mandaten auf die Parteien entscheiden. © picture-alliance/W.infried Rothermel
Auch die neue Reform beendet nicht den ewigen Zwist um die Mandatszuteilung
Jetzt soll also Schluss sein mit diesen "Überhangmandaten" und "Ausgleichsmandaten", die den Bundestag von Wahl zu Wahl größer werden ließen als eigentlich vorgesehen, und Schluss sein auch mit der "Grundmandatsklausel", von der die meisten Wähler noch nie etwas gehört haben dürften. So hat es der Bundestag vergangenen Freitag mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit beschlossen und nach deren…