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Weg frei für Heroin auf Kassenkosten

DROGEN Im Diamorphin-Streit steht das Gros der CDU/CSU-Fraktion allein

02.06.2009
2023-08-30T11:23:57.7200Z
4 Min

Eine solche Gemengelage bei einer Bundestagsabstimmung ist fürwahr ungewöhnlich: In namentlicher Abstimmung votierten die regierenden Sozialdemokraten am 28. Mai zusammen mit der Opposition für einen gemeinsamen Gesetzentwurf (16/11515) zur kontrollierten Abgabe von künstlichem Heroin auf Kassenkosten an Schwerstabhängige - und wischten damit einen entgegengesetzen Antrag ihrer Koalitionskollegen aus der CDU/CSU-Fraktion (16/12238) vom Tisch, als wären die Regierungspartner auch im Parlament nur noch Wahlkampfkontrahenten.

Trotz jahrelanger Diskussionen hatten sich die Koalitionsfraktionen in der Streitfrage nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können. Das geschieht so selten nicht, doch gelangen die Vorlagen dann zumeist gar nicht erst zur Abstimmung ins Plenum. In diesem Fall waren nun beide Vorlagen von Abgeordnetengruppen eingebracht worden und nicht von den Fraktionen - ein durchaus übliches Verfahren, wenn über die Fraktionsgrenzen hinweg etwa über Gewissensfragen abgestimmt wird.

Diesmal aber verliefen die Fronten zwar mitten durch die Koalition, aber doch klar entlang der Fraktionsgrenzen - auf der einen Seite die deutliche Mehrheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und auf der anderen Seite der gesamte Rest des Hauses: SPD, FDP, Linksfraktion und Grüne - und im Hintergrund auch noch der Bundesrat einschließlich Unions-geführter Länder.

Breite Unterstützung

Worum geht es im Streit um die "diamorphingestützte Substitutionsbehandlung" schwerstabhängiger Heroinsüchtiger? Für die Mehrheit der Abgeordneten sprechen die Ergebnisse eines mittlerweile abgeschlossenen Modellprojekts zur Therapie mit synthetisch hergestelltem Heroin (siehe Kasten) dafür, einer "klar begrenzten Zielgruppe Opiatabhängiger" eine Behandlung mit dem sogenannten Diamorphin zu ermöglichen und dazu den Stoff als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel einzustufen.

Eine solche Regelung lehnten fast alle Unions-Abgeordneten ab. Wie allein sie damit standen, zeigt die Genesis der insgesamt sieben Vorlagen zu dem Thema: Zunächst machte sich die Grünen-Fraktion Mitte 2006 in einem Antrag (16/2075) dafür stark, die Heroinbehandlung von Schwerstabhängigen als Regelangebot in das Drogenhilfesystem aufnehmen. Noch im selben Jahr folgten mit ähnlichen Anträgen Die Linke (16/2503) und die FDP (16/3840). 2007 brachten dann zunächst 145 Abgeordnete aller drei Oppositionsfraktionen gemeinsam einen entsprechenden Gesetzentwurf (16/4696) ein und schließlich - auf Antrag der Unions-geführten Länder Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland - auch der Bundesrat (16/7249). Mit dessen Vorlage fast gleichlautend ist der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf, den Ende 2008 insgesamt 250 SPD-, FDP-, Linke- und Grünen-Abgeordnete vorlegten.

Offene Fragen

Danach soll die Diamorphin-Behandlung nur bei "Schwerstopiatabhängigen" ab 23 Jahren angewendet werden, die nach herkömmlichen Methoden wie einer Methadon-Substitution nicht erfolgreich therapierbar sind. Weitere Voraussetzungen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren abhängig sein und bereits zwei erfolglose Therapien hinter sich haben.

Mehr als 120 CDU/CSU-Abgeordnete plädierten dagegen in ihrem Gruppenantrag vom März dieses Jahres dafür, das Modellprojekt zur Diamorphin-Behandlung fortzuführen, weil der Kenntnisstand für eine Übernahme dieser Therapie in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht ausreiche. In der Debatte listete der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn die nach seiner Ansicht noch offenen Fragen auf: So blende die Mehrheit etwa aus, dass es in dem Modellprojekt auch bei der mit Methadon behandelten Vergleichsgruppe "enorme Erfolge" gegeben habe. Auch wenn die Zahlen "bei der Heroin-Gruppe leicht besser" seien, stelle sich die Frage, ob der abgegebene Stoff zu den Erfolgen geführt habe oder die intensive psychosoziale Betreuung während des Projekts.

Ungeklärt fand der CDU-Abgeordnete auch die Frage der "Ausstiegsorientierung", die weiter untersucht werden müsse. Zudem kämen nach Angaben etwa des GKV-Spitzenverbandes bis zu 80.000 Menschen für die Diamorphin-Behandlung in Frage, argumentierte Spahn, der im Vorgehen der SPD einen "Koalitionsbruch" sah.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carola Reimann, betonte dagegen, bei einer solchen Behandlung sei lediglich mit 2.000 bis 3.000 Patienten zu rechnen. Niemand komme "einfach so an Heroin auf Rezept", versicherte sie und verwies darauf, dass die Diamorphin-Behandlung für viele Patienten "eine allerletzte Chance" sei. Die wissenschaftliche Begleitstudie zu dem Modellprojekt habe klar nachgewiesen, dass die Behandlung Gesundheitszustand und Lebensumstände der Betroffenen verbessere: "Die Ergebnisse wiesen in allen Bereichen eine statistisch signifikante Überlegenheit der diamorphin-gestützten Behandlung gegenüber der Methadon-Behandlung aus. Das heißt: In den Modellprojekten haben Schwerstabhängige auch wieder ins Leben zurückgefunden."

Neue Lebensperspektiven

Ähnlich äußerten sich Vertreter der Opposition. So ging es für den FDP-Abgeordneten Detlef Parr darum, "den Betroffenen Perspektiven zu vermitteln und die Sicherheit, dass die für sie lebenswichtige Behandlung fortgeführt werden kann". Linksfraktionsvize Monika Knoche sah den "unglaublich hohen ethischen Wert, dass Menschen aus ihrer Verelendung heraus wieder eine Lebensperspektive finden". Und der Grünen-Politiker Harald Terpe ergänzte, dass die Diamorphin-Behandlung den Schwerstabhängigen "nicht nur die Möglichkeit auf ein Leben nach Heroin - bis hin zur Erlangung der Abstinenz" ermögliche, sondern auch "oftmals die letzte Chance auf ein Weiterleben überhaupt" sei.

In namentlicher Abstimmung stimmten schließlich 349 Parlamentarier für den Gruppenantrag der SPD- und Oppositionsabgeordneten und 198 dagegen. 196 Nein-Stimmen und 11 Ja-Stimmen kamen aus der Unions-Fraktion. Mit Nein stimmten auch ein SPD- und ein fraktionsloser Abgeordneter; 3 enthielten sich. Damit entfielen die Abstimmungen über die verbliebenen Vorlagen. Jetzt hat der Bunderat über den Beschluss zu befinden.