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Steuerfalle Kurzarbeitergeld

01.02.2010
2023-08-30T11:25:46.7200Z
1 Min

FINANZEN

Der steuerliche Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld soll gestrichen werden. Dies fordert die Linksfraktion im Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts für Kurzarbeitergeld (17/255), der vom Bundestag am 28. Januar an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Zwar ist das Kurzarbeitergeld selbst nicht steuerpflichtig. Es unterliege aber, erläutert die Fraktion, laut Einkommensteuergesetz dem Progressionsvorbehalt. Dieser Vorbehalt führe dazu, dass das Kurzarbeitergeld bei der Steuersatzfeststellung mitgerechnet werde.

"Dadurch erhöht sich der persönliche Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und es kann im Folgejahr zu Steuernachzahlungen kommen", so die Fraktion. Das Kurzarbeitergeld werde folglich indirekt besteuert. Daher müsse der Progressionsvorbehalt angesichts der wegen der Wirtschaftskrise stark gestiegenen Zahl der Kurzarbeiter abgeschafft werden. Die Beschäftigten, die ohnehin starke Lohnverluste hinnehmen müssten, dürften durch Steuernachzahlungen "nicht noch einmal zur Finanzierung der Krise herangezogen werden", fordert die Linksfraktion.

Neben dem Kurzarbeitergeld unterliegen unter anderem das Arbeitslosengeld, Winterausfallgeld, Insolvenzgeld, Arbeitslosenhilfe, Kranken- und Überbrückungsgeld dem Progressionsvorbehalt.