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Auf Augenhöhe

Patientenrechte Ein neues Gesetz wollen alle Fraktionen. Entscheidend wird das Kleingedruckte

25.05.2010
2023-08-30T11:25:56.7200Z
3 Min

Wer als Opfer von Behandlungsfehlern Schadenersatz einklagen will, muss über mindestens eines von drei R verfügen: "reich, rechtsschutzversichert oder risikofreudig". Westfälisch trocken umriss die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink am vergangenen Donnerstag im Bundestag eines der Probleme beim Thema Patientenrechte. Wie die Debatte deutlich machte, wollen alle Fraktionen erreichen, dass sich Ärzte und Patienten künftig stärker auf Augenhöhe begegnen als jetzt.

In der Diagnose sind sich die Abgeordneten einig: Die Rechtslage sei unübersichtlich, beklagten alle Redner. So fänden sich Patientenrechte im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht. Weitere Rechte sind in Verträgen mit den Kassenärzten oder in Verwaltungsvorschriften für Krankenkassen versteckt, ständig hinzu kommen Gerichtsurteile. Und die Therapie? All dies müsse "transparent und rechtsklar" in einem Patientenrechtegesetz zusammengeführt werden, betonte die SPD-Gesundheitspolitikerin Marlies Volkmer. Auch auf diesen Punkt konnten sich die Abgeordneten schnell verständigen. Dann aber fängt der Streit an.

SPD macht Aufschlag

Die Sozialdemokraten haben nun mit einem Antrag (17/907) als erste Fraktion ihre Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Darin heißt es, die Patientenrechte müssten "deutlich erweitert" werden. So sei es notwendig, die Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern gesetzlich zu verankern. Dann müsste beispielsweise ein Arzt nachweisen, dass nicht ein Operationsfehler zu einer Unterschenkelamputation geführt hat. Die Forderung nach einer Beweislastumkehr wird von den Grünen und der Linksfraktion unterstützt. Bislang sei es doch so, dass das Opfer eines Behandlungsfehlers vor Gericht "auch noch beweisen muss, dass die Behandlung falsch war", empörte sich die Vizevorsitzende des Gesundheitsausschusses, Kathrin Vogler (Die Linke). Und das scheitere oft schon daran, dass Patienten oder ihre Angehörige kaum an ihre Behandlungsakten kämen.

Knackpunkt Beweislastumkehr

Die Koalitionsfraktionen hingegen lehnen Änderungen bei der Beweislastumkehr ab. Die Klagen wegen Behandlungsfehlern bewegten sich im Promillebereich, sagte der FDP-Gesundheitspolitiker Erwin Lotter. Seine Fraktionskollegin Christine Aschenberg-Dugnus warnte gar vor "amerikanischen Verhältnissen". Und Erwin Rüddel (CDU) unterstrich, es dürfe nicht vorrangig um den "Ruf nach dem Staatsanwalt" gehen. Nicht "die Jagd nach tatsächlich oder vermeintlich Schuldigen" solle im Mittelpunkt stehen. Am besten seien "die Fehler, die gar nicht erst passieren", sagte Rüddel.

Doch was folgt daraus? Die SPD-Fraktion schlägt vor, arbeitsrechtliche Sanktionen für Meldungen eigener und fremder Fehler auszuschließen. Fehler müssten bekannt werden, um zu analysieren, an welchen Stellen es Schwachpunkte gibt und welche Mechanismen greifen, um Schadensfolgen zu verhindern", heißt es in dem Antrag. Marlies Volkmer verdeutlichte das Anliegen an einem Beispiel: "Es kann nicht sein, dass eine Krankenschwester entlassen wird, wenn sie einen Fehler ihres Chefarztes anzeigt", sagte sie in der Debatte - und erntete sogleich Missfallensäußerungen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. Doch auch die Opposition hat an dieser Stelle Differenzen. Linkspolitikerin Vogler machte sich für ein verpflichtendes Fehlerregister stark.

Ein weiterer Knackpunkt: Nach dem Willen der SPD sollen die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Stimmrecht erhalten. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Er legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden - ist also eine mächtige Institution des Gesundheitswesens. Der FDP-Politiker Erwin Lotter sprach sich gegen ein "volles Mitbestimmungsrecht" der Patientenvertreter aus: Schließlich sei für viele Entscheidungen Fachwissen erforderlich, das Laien nicht hätten.

Schon unkten die Grünen-Politikerin Klein-Schmeink und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), fehle in der eigenen Koalition der Rückhalt für das von ihm angekündigte Patientenrechtegesetz. Der Angesprochene konterte, wenn seine Vorgängerin Helga-Kühn-Mengel von der SPD "auch nur halb so viel Rückhalt" in den eigenen Reihen genossen hätte wie er, "hätten wir ein Gesetz längst haben können". Gleichwohl ließ er in der Debatte offen, wann das - auch im Koalitionsvertrag angekündigte - Patientenrechtegesetz tatsächlich kommt. Ende des Jahres, sagte der CSU-Abgeordnete, werde es "ein Diskussionspapier geben". Das parlamentarische Verfahren solle im kommenden Jahr eingeleitet und "ein abgestimmtes Gesetz" vorgelegt werden. Bis dahin wolle er weitere Gespräche mit Juristen, Patientenvertretern und sonstigen Akteuren des Gesundheitswesens führen.

Unabhängige Beratung

Zumindest mit einer konkreten Zusage konnte Zöller im Bundestag aufwarten: Die bundesweit 22 Stellen der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) dürfen auch im nächsten Jahr weitermachen. Der Patientenbeauftragte versprach, dass "noch vor der Sommerpause" die entsprechenden rechtlichen Regelungen vom Bundestag verabschiedet werden.