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Alles offenlegen

STEUERHINTERZIEHUNG Änderungen bei Selbstanzeige

25.05.2010
2023-08-30T11:25:57.7200Z
2 Min

Im Kampf gegen die Steuerhinterziehung sind weitere Maßnahmen absehbar. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige neu regeln. Die Selbstanzeige dürfe nicht mehr als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie missbraucht werden, fordern CDU/CSU- und FDP-Fraktion in einem gemeinsamen Antrag (17/1755), der vom Bundestag am vergangenen Freitag an die Ausschüsse überwiesen wurde.

Allumfassende Auskunft

"Strafbefreiung soll nur noch derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbart", fordern die Fraktionen angesichts der stark gestiegenen Zahl von Selbstanzeigen. Die Selbstanzeige soll daher in Zukunft "allumfassend" sein und sich nicht nur auf "bestimmte Länder oder bestimmte Steuergestaltungen beziehen". Außerdem dürfe dem Steuerhinterzieher im Vergleich mit einem bloß säumigen Steuerpflichtigen kein wirtschaftlicher Vorteil entstehen.

Eine Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige würde den Finanzbehörden daher im Ergebnis Ermittlungsmöglichkeiten nehmen und das Steueraufkommen verringern, "denn Sachverhalte würden nicht mehr offenbart und damit Steuergelder nicht mehr eingenommen. Die Täter blieben unerkannt, das heißt sie blieben straffrei und behielten hinterzogenes Vermögen", schreiben die Fraktionen von CDU/CSU und FDP.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert weitere Schritte im Kampf gegen Steuerhinterziehung. In einem ebenfalls an die Ausschüsse überwiesenen Antrag (17/1765) spricht sich die Fraktion für schärfere Kriterien bei der strafbefreienden Selbstanzeige aus. Es sei auch nicht nachzuvollziehen, das ehrliche Steuerzahler bei Versäumnissen höhere Zinsen und Zuschläge bezahlen müssten als Steuerhinterzieher, die sich zu einer Selbstanzeige entschlossen hätten, argumentiert die Fraktion.

Gefordert wird weiterhin die Ausweitung der Meldepflicht für Einkünfte nach dem Vorbild der Meldungen der Arbeitgeber für die Lohnsteuer.

Das steuerliche Bankgeheimnis begünstige die Steuerhinterziehung, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest. Es müsse durch eine grundsätzliche Kontrollmitteilungspflicht für Einkünfte zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen ersetzt werden.