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Kein Geld vom Bund

Kultur Linke und Grüne scheitern mit Anträgen

21.06.2010
2023-08-30T11:25:59.7200Z
2 Min

Der Kulturausschuss hat sich am vergangenen Mittwoch mehrheitlich gegen zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (17/552, 17/789) ausgesprochen, die Hilfen zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur in finanziell angeschlagenen Kommunen gefordert hatten.

Die Linksfraktion hatte ein "Soforthilfeprogramm Kultur" von Bund und Ländern angemahnt, für den der Bund eine Milliarde Euro bereit stellen soll. Die Grünen hatten sich hingegen für ein Sonderprogramm "Kulturförderung" ausgesprochen, um mit zinsgünstigen Krediten der staatlichen Förderbank KfW Finanzengpässe kommunaler Kultureinrichtungen zu überbrücken. Zudem müssten die Kommunen prinzipiell über eine Reform der Gemeindesteuern finanziell besser gestellt werden.

15 Milliarden Defizit

Beide Oppositionsfraktionen argumentierten, dass die kulturelle Teilhabe der Bürger bedroht sei, wenn in immer mehr Städten und Gemeinden Theater, Bibliotheken und Museen geschlossen würden. Der Bund habe nach Artikel 72 die Verpflichtung für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Linke und Grüne bereifen sich auf Aussagen des Deutsche Städte- und Gemeindenbunds sowie des Deutschen Städtetags, nach denen den Kommunen im Jahr 2010 ein Defizit von 15 Milliarden Euro drohe.

Der Antrag der Linken wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Grünen-Fraktion abgelehnt. Der Antrag der Grünen scheiterte bei Enthaltung der SPD und der Linken an den Stimmen der Union und der Liberalen.

Verfassungsbedenken

CDU/CSU und FDP argumentierten, dass es um die kulturelle Infrastruktur in den Kommunen trotz der finanziellen Probleme bei weitem nicht so schlecht bestellt sei wie behauptet. Zudem sei der Bund in den letzten Jahren durchaus seiner Verantwortung im kulturellen Bereich - etwa durch das Förderprogramm für den Denkmalschutz - nachgekommen. Zudem seien für die Kommunen in erster Linie die Länder verantwortlich. Diese dürften nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Eine Finanzhilfe des Bundes sei auch aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Dies hätten auch Experten in der Anhörung zur "Lage der öffentlichen Kulturfinanzen" Mitte Februar bestätigt. Die Linken hingegen verwiesen auf Artikel 104 b des Grundgesetzes, wonach der Bund "den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden gewähren" kann, "die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erforderlich sind". Dies lasse sich auch auf den kulturellen Sektor übertragen.

Die Forderung der Grünen nach KfW-Krediten wiesen die Koalitionsfraktionen mit dem Hinweis zurück, dass die Kommunen bereits in den Genuss von zinsgünstigen Krediten kämen. Zudem stellen aus ihrer Sicht weitere Kredite für die Kommunen keinen vernünftigen Weg aus ihrer finanziell prekären Lage dar.