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Kurz notiert

12.07.2010
2023-08-30T11:26:00.7200Z
3 Min

Geldstrafen anerkennen

Geldstrafen und Geldbußen sollen bald innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden. Der Bundestag beschloss am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1288, 17/2458). SPD und Linksfraktion stimmten gegen den Entwurf; die Grünen enthielten sich. Nach Auskunft der Bundesregierung soll mit der Initiative der Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union von Anfang 2005 in Deutschland umgesetzt werden. Mit dieser Maßnahme würden bisherige Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldsanktionen behoben und wesentliche Erleichterungen erreicht, schreibt die Regierung. bob

Amtsvormundschaft auf 40 Fälle beschränken

Eine Begrenzung der Amtsvormundschaft auf 40 Fälle pro Person hält die SPD-Fraktion für notwendig. In einem Antrag (17/2411) erinnert sie an den Fall Kevin, der im Jahr 2006 zu Tode kam. Der zuständige Amtsvormund in Bremen habe zu diesem Zeitpunkt 200 Mündel (im Bürgerlichen Gesetzbuch verwandter Begriff für minderjährige Personen, die unter Vormundschaft steht) betreut. Er habe wegen des fehlenden persönlichen Kontakts keine Kenntnis von den katastrophalen Verhältnissen gehabt, in denen Kevin gelebt habe. Damit die Neuregelung in der Praxis umgesetzt werden könne und "keine bloße Absichtserklärung" bleibe, müssten zudem erhebliche finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden. Die Zahl der qualifizierten Jugendamtsmitarbeiter müsse in diesem Bereich erheblich erhöht werden, fordern die Sozialdemokraten. Der Antrag wurde vergangenen Donnerstag an den Rechtsausschuss überwiesen.

Verbraucherschutz im Internet stärken

Die SPD-Fraktion möchte den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessern. In einem Gesetzentwurf (17/2409) drängt sie, die so genannte "Button"-Lösung einzuführen. Ein im Internet geschlossener Vertrag würde danach nur wirksam, wenn der Verbraucher einen gesonderten, grafisch hervorgehobenen Hinweis ("button"), auf dem der Preis enthalten sei, durch Anklicken bestätigen würde. Die SPD-Fraktion verweist darauf, dass in der Vergangenheit viele Verbraucher Opfer sogenannter Kostenfallen im Internet geworden seien. Über Anzeigen auf Suchmaschinen lockten unseriöse Unternehmen Internutzer auf ihre Seiten. Der Entwurf wurde vergangenen Donnerstag an den Rechtsausschuss überwiesen.

Aktionsplan für Menschen mit Behinderung

Die Koalitionsfraktionen haben am vergangenen Donnerstag mehrere Anträge (17/1762, 17/1578, 17/1761, 17/2367) der Opposition zum Thema Rechte von Menschen mit Behinderungen abgelehnt. Darin war die Bundesregierung unter anderem aufgefordert worden, über die Lage behinderter Menschen detaillierter zu berichten und einen Aktionsplan für die Umsetzung der entsprechenden UN-Konvention zu entwickeln und umzusetzen. Die CDU-Abgeordnete Maria Michalk betonte im Plenum, die Bundesregierung arbeite derzeit an einem solchen Aktionsplan. Die Zivilgesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderung und ihre Interessenvertretungen, seien daran beteiligt.

Grüne: Transsexuellengesetz

durch Neuregelung ersetzen

Die Grünen-Fraktion will das fast 30 Jahre alte Transsexuellengesetz (TSG) durch ein "Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit" ersetzen. Bereits fünf Mal habe das Bundesverfassungsgericht Vorschriften des TSG für verfassungswidrig erklärt, schreibt die Fraktion in einem Gesetzentwurf (17/2211). Danach soll die Vornamensänderung ebenso wie die Personenstandsänderung nur versagt werden können, wenn sie - etwa zur Verschleierung der Identität - "offenkundig missbräuchlich" sind.

Grüne gegen Abschiebehaft für besonders Schutzwürdige

Besonders schutzbedürftige Personen sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen werden. In einem entsprechenden Antrag (17/2139) zählt die Fraktion dazu Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende, Eltern mit Kindern, Traumatisierte und sonstige psychisch Kranke sowie Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen.