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Mehr Stolper- als Meilenstein

VERBRAUCHERSCHUTZ Verbände beklagen mangelhafte Informationen - Der Handel wehrt sich gegen Vorwürfe

12.07.2010
2023-08-30T11:26:01.7200Z
2 Min

Größer können die Gegensätze kaum sein. Bei der Bewertung des seit zwei Jahren geltenden Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) liegen Verbraucherschützer auf der einen sowie Lebensmittelindustrie und Handel auf der anderen Seite ganz weit auseinander. Mit dem Gesetz sollte als Folge verschiedener Lebensmittelskandale eine verbesserte Produktinformation der Verbraucher durch Behörden erreicht werden. Anlässlich der anstehenden Evaluation beschäftigte sich der Verbraucherschutzausschuss am vergangenen Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit dem VIG.

Versprechen nicht eingehalten

Dabei kritisierte Cornelia Ziehm von der Verbraucherschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe, dass die bei der Verabschiedung des Gesetzes gemachten "vollmundigen Versprechen" nicht eingehalten worden seien. Der angekündigte "Meilenstein" sei das Gesetz in keinem Fall, sagte die Ziehm. Weder würden "Ross und Reiter" genannt noch die Fristen bei Anfragen eingehalten. Zudem würden Behörden und Unternehmen zu oft pauschal auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweisen, um sich der Auskunftspflicht zu entziehen.

Den Eindruck, dass es sich eher um einen Stolper- als Meilenstein handelt, ließ auch Matthias Wolfschmidt von der Organisation Foodwatch aufkommen. 80 Prozent der Anfragen seien nicht beantwortet worden, kritisierte deren Vertreter. Auch schrecke das Gesetz in seiner jetzigen Form eher ab, als dass es dazu ermutige, das Auskunftsrecht in Anspruch zu nehmen. Wolfschmidt forderte daher unter anderem, dass Behörden ihre gesamten Untersuchungsergebnisse "leicht auffindbar" veröffentlichen müssten.

Ganz anders die Sicht des Handels, vertreten durch das Unternehmen Edeka. Die Erfahrungen zeigten, so deren Vertreter Jens Harting, dass konkrete Verbraucheranfragen "zeitnah und präzise" beantwortet würden. Kritisch bewertete er, dass Unternehmen durch Sammelanfragen von Verbrauchergruppen "über Gebühr" belastet würden und der Nutzen für den Verbraucher "nicht ersichtlich" sei.

Das VIG sei "kein Gesetz zur Gefahrenabwehr", machte Marcus Girnau vom Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft deutlich. Bei "Gefahr im Verzug" werde die Öffentlichkeit aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen "schnell und aktuell" informiert.