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Heißes Eisen Volksbegehren »Bescheuert« verboten Vorschläge Aufruf an…

EUROPA EU verlangt ein Quorum von einer Million Unterschriften - Nein zu »bescheuerten« Vorschlägen

26.07.2010
2023-08-30T11:26:01.7200Z
4 Min

Die ersten Unterschriften werden schon gesammelt. Unter dem Slogan "Sonntags gehören Mami und Papi uns" sucht der Nürnberger CSU-Europa-Abgeordnete Martin Kastler im Internet Unterstützer im Kampf um den arbeitsfreien Sonntag. Gut 16.000 EU-Bürger haben bereits ihre Zustimmung signalisiert.

Kastler möchte das erste europäische Bürgerbegehren auf den Weg bringen. Wann es starten kann, hängt allerdings nicht nur von der Zahl der Unterschriften ab. Noch wird in Brüssel um die Details des neuen Instruments gerungen. Wie europäische Bürgerbegehren im Einzelnen ablaufen werden, ist politisch umstritten.

Bürgerbegehren sind ein völlig neues demokratisches Element auf EU-Ebene, das der Vertrag von Lissabon eingeführt hat. "Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss," so heißt es im Vertrag, "können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen."

Das Recht auf Bürgerbegehren ist damit verbürgt, die genauen Abläufe müssen aber noch in einer Verordnung festgelegt werden. Ende März präsentierte die EU-Kommission ihren Entwurf dazu. "Bescheuerte Vorschläge", stellte damals der zuständige Kommissar Maros Sefkovic klar, werde die Kommission von EU-Bürgern nicht annehmen, auch wenn es noch so viele Unterschriften dafür gebe. Als konkrete Beispiele für abwegige Initiativen nannte er die Einführung der Todesstrafe oder die Abschaffung der Europäischen Union.

Zahl der Unterschriften

Die Kommission hat vorgeschlagen, dass das Bürgerbegehren mindestens von einem Drittel der Mitgliedstaaten unterstützt werden muss, also derzeit neun Ländern. In diesen Ländern muss die Stimmenzahl eine bestimmte Schwelle erreichen. Die Schwelle errechnet sich aus der Zahl der Europa-Abgeordneten per Land mal 750. Für Luxemburg liegt sie beispielsweise bei 4.500 Unterschriften, für Deutschland bei 72.000 Unterschriften.

Die EU-Kommission will jede Initiative prüfen, sobald 300.000 Unterschriften aus drei Ländern zusammengekommen sind. Die Mitgliedstaaten wollen die Schwelle senken und schon ab 100.000 Unterschriften prüfen, der Kommission dafür aber drei statt der ursprünglich vorgeschlagenen zwei Monate Zeit geben. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auch darauf verständigt, dass in der Mehrzahl der Länder die Unterzeichner die Nummer ihres Personalausweises preisgeben müssen. Dies gilt nicht in Finnland, Großbritannien, den Niederlanden, der Slowakei, Irland und Dänemark, wo dies gegen Datenschutzbestimmungen oder die Rechtstradition verstößt. 120 Nichtregierungsorganisationen, die sich zu einer Initiative für die Europäische Bürgerinitiative zusammengeschlossen haben, haben das Europäische Parlament aufgefordert, die Ausweispflicht zu kippen, weil sie das Bürgerbegehren unnötig bürokratisch mache.

Das Europäische Parlament wird voraussichtlich noch bis Ende des Jahres sein Votum zu der Verordnung abgeben. Im November wollen die Berichterstatter aus dem Verfassungs- und Petitionsausschuss ihre Berichte vorlegen. Der Verfassungsausschuss trifft sich am 30. September mit Abgeordneten der nationalen Parlamente, um über das Bürgerbegehren zu beraten.

Erste Wünsche aus dem Europaparlament zeichnen sich schon ab. Diana Wallis, liberale Ko-Berichterstatterin im Petitionsausschuss, möchte das Alter, ab dem sich Bürger beteiligen können, von 18 auf 16 Jahre senken, weil so das Interesse junger Menschen an Politik durch Bürgerbegehren geweckt werden könne. Sie möchte die Zulassungsprüfung nach den ersten 100.000 Stimmen komplett streichen. Auf diese Linie sind auch die beiden Berichterstatter im Verfassungsausschuss eingeschwenkt, die ungarische Sozialistin Zita Gurmai und der französische Konservative Alain Lamassoure. Sie fordern eine erste rechtliche Zulässigkeitsprüfung nach 5.000 Unterschriften, weil sie andernfalls große Enttäuschung fürchten, wenn schon viele Unterschriften gesammelt wurden. Sie regen an, dass nicht nur die Kommission entscheidet, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist. Es solle außerdem ein "Ad-Hoc-Ausschuss der Weisen" eingesetzt werden, dem Sachverständige, Gelehrte oder Juristen angehören. Jeweils drei der Mitglieder würden von Kommission, Rat und dem Europäischen Rat ernannt, da sie letztendlich auch dem Legislativvorschlag zustimmen müssen.

Transparenz als Schlüssel

Die Berichterstatter aus dem Verfassungsausschuss schlagen außerdem vor, dass die Initiatoren zwölf Monate Zeit bekommen sollen, Unterschriften zu sammeln. Ein Bürgerbegehren solle zudem nicht mit dem Ziel in die Wege geleitet werden dürfen, eine kurz zuvor angenommene Rechtsvorschrift aufzuheben. Sie legen auch Wert darauf, dass die Organisatoren verpflichtet werden, alle Arten von Unterstützung offenzulegen - die Bürger sollen wissen, wer hinter einer Initiative steht. "Transparenz wird der Schlüssel für den Erfolg der Bürgerinitiative sein", betonen Gurmai und Lamassoure.

Was aber passiert, wenn eine Million Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt worden sind, die EU-Kommission aber trotzdem keinen Gesetzesentwurf zum geforderten Thema vorlegt? Die beiden Abgeordneten plädieren dafür, dass die Initiatoren dann beim Europäischen Gerichtshof intenvenieren könnten. Details wie diese werden darüber entscheiden, wie wirkungsvoll das Europäische Bürgerbegehren tatsächlich sein wird.