Piwik Webtracking Image

Kurz notiert : Kurz notiert

26.07.2010
2023-08-30T11:26:01.7200Z
2 Min

Verfassungsschutz darf Die Linke beobachten

Der Verfassungsschutz darf Die Linke weiter beobachten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte am vergangenen Mittwoch im Fall des Fraktionschefs der Linken im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, dass ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten über ihn verfasst werden darf. Die Richter genehmigten zudem, dass alle anderen Spitzenpolitiker der Partei beobachtet werden können (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 22.09). Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen von Teilgruppen innerhalb der Partei. Ramelow kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen. Die Linke wird seit dem Jahr 1995 vom Bundesverfassungsschutz beobachtet.

SPD-Fraktion fordert neue Definition von Pflege

Die SPD-Fraktion setzt sich für ein neues Verständnis von Pflege und für ein neues Begutachtungsverfahren für pflegebedürftige Menschen ein. In einem Antrag (17/2480) verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung, dazu einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Seit Januar 2009 liege der Abschlussbericht des Beirats zur Überprüfung des Begriffs vor, seit Mai 2009 gebe es zudem Vorschläge des Gremiums zur Umsetzung, heißt es darin. Im Koalitionsvertrag hätten sich CDU/CSU und FDP zu einer differenzierteren Definition der Pflegebedürftigkeit bekannt und angekündigt, die erarbeiteten Vorschläge zu überprüfen. Die SPD-Fraktion fordert, den Bundestag zu unterrichten, zu welchen Ergebnissen diese Prüfung geführt habe. Ferner müsse die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer neuen Definition von Pflege vorlegen. Ziel sei es, von der bisher fast vollständigen Ausrichtung auf körperbezogene Hilfeleistungen wegzukommen.

Große Anfrage: Auswirkung von Armut auf Gesundheit

Die Fraktion Die Linke widmet sich im europäischen Jahr gegen Armut dem Thema der gesundheitlichen Ungleichheit. Die Abgeordneten wollen in einer Großen Anfrage (17/2218) von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Bezieher von Arbeitslosengeld II gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen. Die Abgeordneten fragen weiter, welchen Zusammenhang es zwischen dem Sozialstatus und der subjektiven Gesundheitseinschätzung gibt und wie die Bundesregierung gesundheitliche Unterschiede, die durch den Berufsstatus bedingt sind, verringern will. Die Abgeordneten interessieren sich auch dafür, in welchem Ausmaß Kinder aus einkommensschwachen Familien im Vergleich zu Kindern aus einkommensstarken Familien gesundheitlich benachteiligt sind und welchen Effekt soziale Ungleichheit im höheren Lebensalter auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit hat. Auch über die Unterschiede der gesundheitlichen Situation zwischen Männern und Frauen möchten die Abgeordneten informiert werden.